Antrag und Anfrage vom 07/17/2000
Nr. 514/2000

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Bekämpfung des Mobbing bei der Stadtverwaltung

Der Begriff Mobbing bedeutet das auf Schikanen, Intrigen und Pöbeln (Mob) beruhende
Bestreben eines oder mehrerer Personen, mißliebige oder leistungsschwächere Mitarbeiter aus ihrem Arbeitsbereich zu drängen.

Dies führt im Ergebnis nicht nur zu unerträglichen Arbeitssituationen und verminderter Leistungsfähigkeit ganzer Dienststellen, sondern auch zu erheblichen dienstlichen Ausfall- zeiten und gesundheitlichen Störungen der betroffenen Mitarbeiter. Dies zieht im Ergebnis für die Stadtverwaltung direkte und indirekte Kosten nach sich, die sich nach statistischen Erhebungen jährlich zu Millionenbeträgen aufsummieren.
Als besonders perfide ist das Mobbing anzusehen, das Vorgesetzte unter Ausnutzung ihrer exponierten Stellung selbst betreiben oder durch andere in ihrem Einflußbereich dulden oder gar fördern.

Auf einem schwierigen und zunehmend leistungsorientierten Arbeitsmarkt hat dieses Pro- blem nach unseren Erkentnissen auch in der Stadtverwaltung Einzug gehalten und in den letzten Jahren qualitativ und quantitativ weiter zugenommen. Die Stadt Stuttgart sehen wir hier als Arbeitgeber mit ca. 9200 Beschäftigten sowie weiteren ca. 15000 Mitarbeitern in Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen zum Handeln gezwungen.
Die mittel- und unmittelbaren Negativauswirkungen des Mobbing sind inzwischen wissen- schaftlich erforscht.

Hierbei zeigt sich, daß Personalvertretungen, Sozialdienste oder externe Hilfen nur in ein- fach gelagerten Fällen erfolgreich vermitteln können, daß aber in schwerwiegenden oder besonders strittigen Fällen im Sinne der Mitarbeiter und der Stadtverwaltung auf andere Maßnahmen wie z.B. Umsetzungen zurückgegriffen werden muß.

Wir fragen an:
  1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um dem Problem des Mobbing entgegenzuwirken?
  2. Wie schätzt die Stadtverwaltung das Problem im eigenen Bereich ein, und gibt es hierzu interne Untersuchungen bzw. Richtlinien?
  3. Welche personalrechtlichen Instrumente gibt es generell zur Regelung und Befriedung problembeladener Arbeitssituationen?





Wir beantragen:

Die Stadtverwaltung verstärkt durch geeignete Maßnahmen und im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht als Dienstherr und Arbeitgeber die Bekämpfung des Mobbing und legt hierzu innerhalb der nächsten Monate entsprechende Vorschläge vor.







Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher