FDP fordert: Baustellenverkehr raus aus Stammheim - JVA-Zufahrt über B27/L1110 dringend nötig!
Das Land Baden-Württemberg beginnt im Herbst/Winter 2009/2010 umfangreiche Baumaßnahmen in der JVA-Stammheim, wo im Ergebnis 5 neue Haftbauten sowie ein neues Vollzugskrankenhaus als Ersatz für den Hohenasperg entstehen sollen. Die Bauzeit wird zum heutigen Zeitpunkt zunächst auf ca. 3 Jahre geschätzt. Allerdings werden in der JVA auch über diesen Zeitraum hinaus regelmäßig wiederkehrende Baumaßnahmen erwartet.
Dies bedeutet für Stammheim neben dem bisher schon erheblich vorhandenen von und zur JVA fließenden Verkehr (derzeit ca. 1.000 Fahrzeuge pro Tag) eine enorme Zusatzbelastung durch den baustellenbedingten Schwerlastverkehr. Hinzu kommt, dass die Umbaumaßnahme der Straßenbahnlinie U15 seit Anfang dieses Jahres in vollem Gange ist und bis mindestens Ende 2010 fortdauern wird. Schon jetzt ist der Durchfahrtsverkehr durch Stammheim durch die Baustelle stark beeinträchtigt. Das hohe Verkehrsaufkommen sowie die sich ständig ändernden Verkehrsführungen stellen nicht zuletzt ein hohes Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer darUm eine übermäßige Belastung von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden, sieht die FDP-Gemeinderatsfraktion hier dringend Handlungsbedarf.
Nachdem in der Bezirksbeiratssitzung Stammheim am 25.11.2008 seitens der Stadtverwaltung erneut (die bereits 2002 behandelten) Pläne für eine direkte verkehrliche Anbindung der JVA an die B27a / L1110 vorgestellt wurden, fordern wir die Verwaltung (entsprechend der Beschlussfassung im Bezirksbeirat) auf:
so rasch wie möglich mit dem Land in Verhandlung zu treten, um zu klären, inwieweit eine gemeinsame Finanzierung der für eine separate Erschließung der JVA anfallenden Kosten in Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro möglich ist,
Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro für das Projekt bereit zustellen sowie
so bald wie möglich Gespräche mit der Stadt Kornwestheim bezüglich der einzubeziehenden Flächen auf Kornwestheimer Gemarkung aufzunehmen.
In diesem Zusammenhang soll die Verwaltung prüfen, inwieweit bei einem Bauvorhaben dieser Größenordnung eine tragfähige provisorische Baustellenzufahrtsregelung / Baustraße zu schaffen ist und wird aufgefordert, mit dem Land entsprechend zu verhandeln.
Langfristiges Ziel muss sein, Stammheim – und hier insbesondere die Freihofstraße- durch die geschilderte Maßnahme dauerhaft vom Quell-/Zielverkehr der JVA zu entlasten. Für den baustellenbedingten Verkehr ist mit Beginn der Baumaßnahmen in der JVA eine geeignete, anwohnerverträgliche Zufahrtsmöglichkeit sicher zu stellen.