Anfrage vom 09/19/2008
Nr. 359/2008

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Löffler Reinhard (CDU), Hill Philipp (CDU), Stradinger Fred-Jürgen (CDU), Prof. Dr. Loos Dorit (CDU), Benzinger Marc (CDU)
Betreff

Zweitwohnungssteuer

Das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 9 C 13.07) erlaubt Kommunen auch von Studenten eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Bislang haben Gemeinden in Urlaubsgebieten für Ferienwohnungen diese kommunale Abgabe erhoben. Die vorliegende Entscheidung nimmt die Stadt Tübingen zum Anlass, per Satzung eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Damit soll Druck auf Studenten ausgeübt werden, ihren ersten Wohnsitz am Studienort anzumelden. Von der Zweitwohnungssteuer sind auch BaFöG-Emfänger betroffen.

Wir fragen,

1. In welchen Städten in Baden-Württemberg gibt es eine Zweitwohnungssteuer;

2. Wie viel Studentinnen und Studenten sind an den Stuttgarter Hochschulen eingeschrieben und wie viele von ihnen haben ihren Erstwohnsitz in der Landeshauptstadt;

3. Welche Auswirkungen hätte es für den kommunalen Finanzausgleich, wenn alle Studenten, die an den Hochschulen der Landeshauptstadt Stuttgart studieren, ihren Erstwohnsitz in Stuttgart hätten;

4. Welche Anreize bietet die Stadt Stuttgart den Studenten, ihren ersten Wohnsitz in der Landeshauptstadt anzumelden;

5. Wie hoch ist der Anteil an Zweitwohnungen in Stuttgart;

6. Welche Gründe sprechen für und gegen eine kommunale Zweitwohnungssteuer in Stuttgart;

7. Plant die Landeshauptstadt den Erlass einer Satzung für eine Zweitwohnungssteuer und mit welcher Abgabenhöhe und mit welchen Einnahmen könnte der Haushalt rechnen?



Dr. Reinhard Löffler Philipp Hill Fred-Jürgen Stradinger
stv. Fraktionsvorsitzender



Prof. Dr. Dorit Loos Marc Benzinger