Antrag vom 12/08/2008
Nr. 490/2008

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.), Rockenbauch Hannes (SÖS), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat, SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

CBL bei den Wasserversorgern

CBL bei den Wasserversorgern

Im öffentlichen Teil der Verbandsversammlung der Bodenseewasserversorgung legte die BWV-Geschäftsleitung anhand einer Powerpoint-Präsentation dar, welche zwei Möglichkeiten es gäbe, die in Probleme geratenen CBL-Geschäfte abzusichern:

Bei der Alternative 2 wurde der Steuervorteil in zwei Kriterien mit der Bewertung "voraussichtlich" vorgestellt. Ob dieser Steuervorteil eintreten wird, ist daher keinesweg gesichert. Ein nennenswerter Teil (immerhin 18 Prozent) der Verbandsversammlung hat gegen diese Alternative 2 entschieden. Entsprechend der Haltung unseres Oberbürgermeisters hat die Mehrheit zugestimmt.

Beim Abschluss der Cross-Border-Leasing-Verträge wurden alle Warnungen vor den Risiken und die Kritik an der Verletzung der politischen Moral vom Oberbürgermeister und der Gemeinderatsmehrheit zurückgewiesen. Wenn jetzt wieder ein windiges Steuersparmodell gewählt wird, drängt sich der Eindruck auf, dass erneut berechtigte Kritik und Warnungen übergangen werden und erneut Schaden in Kauf genommen wird.

Bisher hat der Herr Oberbürgermeister den Gemeinderat weder über die Ergebnisse der Verbandsversammlungen informiert und noch die Entscheidung dargestellt und begründet. Der Gemeinderat ist auch bei dieser wichtigen und umstrittenen Entscheidung auf die Darstellungen der Presse angewiesen.

Daher stellen wir den Antrag:
  1. Der Gemeinderat wird umgehend über die Ergebnisse der Verbandsversammlungen informiert.
  2. Die Alternativen, die Risiken (vor allem der beschlossenen Alternative 2) werden dargestellt und die Entscheidung begründet.
  3. Ebenso wird erläutert und begründet, wie dieser Beschluss rechtlich zu beurteilen ist, d.h. ob hier wieder ein mit Risiken behaftetes und umstrittenes Steuervermeidungsmodell zu Lasten der Bundeskasse gewählt wurde.
  4. Es wird erläutert, warum die Alternative 1, die mit dem deutschen Steuerrecht konform ist, nicht gewählt wurde.
  5. Es wird erläutert, welche Folgen es hat, wenn beim Darlehensgeber des CBL-Trusts und bei der Fremdkapital Erfüllungsübernahme die beteiligten deutschen Banken ebenfalls im Rating heruntergesetzt werden. Besteht für diese auch eine Austauschpflicht?
  6. Warum streben die beiden Wasserversorger nun aus den Verträgen heraus, nachdem sie dies bisher immer abgelehnt haben?


Ulrike Küstler Hannes Rockenbauch