Antrag vom 11/06/2009
Nr. 673/2009

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

LBBW-Wohnungsbestand in der Stadt sichern
Wohnungsbestand nicht in die L-Bank verlagern

Dass die Landesbank ihren Wohnungsbestand auf Grund der EU-Auflagen verkaufen muss, steht inzwischen wohl außer Frage. Offen ist nur noch, wann die EU diese Auflagen erteilt. Sollte der Verkauf an Dritte erfolgen (L-Bank oder andere), hat die Stadt als Mitgesellschafterin der LBBW keine Möglichkeiten der Einflussnahme, bei wem deren Stuttgarter Wohnungsbestand von ca. 5000 Wohnungen letztlich landet.
Es bleibt wenig Zeit, den Wohnungsbestand in Stuttgart für die Kommune zu sichern. In einer Stadt wie Stuttgart, in der Wohnraum knapp und teuer ist, muss im Interesse des Gemeinwohls, im Sinne einer nachhaltigen Daseinsvorsorge und einer sozialen Wohnungspolitik darauf geachtet werden, dass – auch mit öffentlichen Zuschüssen im Bereich ehemals gemeinnütziger Träger errichteter – Wohnraum nicht in die Hände von Spekulanten fällt.

Eine Möglichkeit zur Absicherung dieser Wohnungsbestände der LBBW in Stuttgart wäre die komplette Übernahme der Eisenbahn-Siedlungsgesellschaft (ESG) samt deren ca. 5.000 Wohnungen. Der überwiegende Teil dieser Wohnungen befindet sich in gutem Zustand und auf Stuttgarter Gemarkung.

Da die LBBW verständlicherweise nicht mit einer Vielzahl von Interessenten über die zum Verkauf kommenden Wohnungsbestände verhandeln kann und will, erwägt sie laut Presseberichten, den kompletten Wohnungsbestand als Paket an einen Interessenten, möglicherweise an die staatseigene Förderbank, zu verkaufen. Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der LBBW verständlich und nachvollziehbar. Mit dieser Vorgehensweise würde aber eine spätere Einflussnahme der Stadt Stuttgart über die Vermarktung der Wohnungsbestände entfallen. In diesem Fall – Verkauf der kompletten Wohnungsbestände an die L-Bank oder einen anderen Dritten – sollte sich die Stadt ein „Erstverhandlungsrecht“ einräumen lassen. Damit wird sichergestellt, dass im Falle eines Verkaufs des Wohnungsbestandes auf Stuttgarter Gemarkung die Stadt Stuttgart als Miteigentümerin der Bank das erste „Kaufrecht“ hat.


Wir beantragen daher:

1. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 18. November nimmt die SWSG Stellung zu dem Vorschlag, die Eisenbahn-Siedlungsgesellschaft (ESG) durch die SWSG zu übernehmen und stellt dar, welche Voraussetzungen für den Kauf der Wohnungen geschaffen werden müssen.

2. In der Gemeinderatssitzung am 19. November 2009 wird über die Übernahme der kompletten Eisenbahn-Siedlungsgesellschaft Stuttgart samt deren ca. 5.000 Wohnungen auf Stuttgarter Gemarkung durch die SWSG abgestimmt.

3. Wenn die Übernahme der ESG nicht möglich sein sollte, erklärt der Gemeinderat, dass er als Miteigentümer der LBBW auf ein „Erstverhandlungsrecht“ besteht, falls der Verkauf der kompletten Wohnungsbestände an die L-Bank oder einen anderen Dritten erfolgen sollte.


Muhterem Aras Werner Wölfle