Antrag vom 06/14/2006
Nr. 190/2006

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Wohnungsnotfallhilfe - und was dann?

Die Wohnungsnotfallhilfe in Stuttgart verfügt über 1901 Plätze. Sie ist mit ihren Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeiten so ausdifferenziert, dass sie Personen mit den verschiedensten sozialen Schwierigkeiten befähigen kann, diese zu überwinden. Leider verbleiben zunehmend Menschen, die wieder eigenständig leben könnten, im Hilfesystem nach § 67 SGB XII, da kein Anschlusswohnraum zu finden ist. Mietwohnungen im niedrigen Preissegment sind leider Mangelware und so besteht ein Bedarf von etwa 530 Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen. Die Wohnungen der SWSG werden vom Amt für Liegenschaften und Wohnen aus der Notfallkartei belegt. Dazu ist ein A-Schein erforderlich, den z.B. Personen unter 25 Jahren gar nicht erhalten. Frei vermietbare Wohnungen der SWSG werden bevorzugt an Personen vergeben, die in einer Mietergemeinschaft oder in einem Wohngebiet stabilisierend wirken. So besteht wenig Handlungsspielraum für Personen aus der Wohnungsnotfallhilfe.

Wir beantragen:

1. Das Amt für Liegenschaften und Wohnen und die SWSG prüfen, ob sie ein geeignetes, evtl auch sanierungsbedürftiges Gebäude im Bestand haben, das sich für ein Pilotprojekt mit dieser Zielgruppe eignet.

2. Nach Beendigung des Suchlaufes wird im Sozialausschuss berichtet und ggf. ein geeignetes Objekt vorgeschlagen.



Reinhold Uhl Dr. Ilse Unold Marion Haug
Fraktionsvorsitzender



Philipp Hill Christina Metke Ursula Pfau



Iris Ripsam Roland Schmid Stephanie Schorn
stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender