Haushaltsantrag vom 12/03/2007
Nr. 816/2007

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2008/2009
Änderung der Erbbaurechte für den sozialen Wohnungsbau unter besonderer Berücksichtigung der städtischen Wohnungsbaugesellschaft SWSG

Im Hinblick auf den Wegfall der Fehlbelegungsabgabe ab 1.1.2008, hat die Stadt die nach 1980 begründeten Erbbaurechtverträge widerrufen. Ohne eine Neuregelung würde dieser Widerruf z.B. bei der SWSG zu einer Mehrbelastung des Unternehmens in Höhe von ca. 18 Mio. € pro Jahr führen. Die Wohnungsunternehmen sind deshalb praktisch gezwungen das in der GRDrs. 918/2007 enthaltene Neuregelungsangebot der Stadt zu akzeptieren.

Wir begrüßen den Wegfall der Fehlbelegungsabgabe. Dies entspricht einer jahrelangen Forderung der SPD-Gemeinderatsfraktion. Damit wird dem politischen Ziel entsprochen einen Beitrag zu leisten, die Mieter mit "Normaleinkommen" in der Stadt zu halten. Der Wegfall der "Vertreibungsabgabe" kommt allerdings sehr spät. Denn viele betroffene Mieter haben bereits die Stadt bzw. die betroffenen Wohngebiete verlassen.

Aus der vorgesehenen Neuregelung ergibt sich, dass die Stadt die politischen Ziele, die mit dem Wegfall der Fehlbelegungsabgabe verbunden sind, möglichst "kostenneutral" erreichen möchte. Zum Ausgleich der wegfallenden Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe werden nämlich künftig Mehreinnahmen aus erhöhten Erbbauzinsen in Höhe von 2,5 Mio. € erzielt (Tatsächlich scheint eine Überkompensation angestrebt zu werden, denn das Jahresergebnis 2006 und vermutlich auch des Jahres 2007 aus Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe ist geringer als 2.5 Mio.€.)

Wegen der bestehenden Mietverträge zwischen den Baugesellschaften und ihren Mietern können die entstehenden Mehrkosten nicht weitergeben werden. Dies würde im Übrigen dem Ziel, das mit dem Wegfall der Fehlbelegungsabgabe erreicht werden soll diametral widersprechen. Folge ist, dass die höheren Aufwendungen für die Erbbauzinsen durch die Baugesellschaften zu erwirtschaften sind, bzw zu Lasten der Ertragslage gehen.

Von der Neuregelung ist zum größten Teil die SWSG betroffen, denn dort entstehen Mehrkosten in Höhe von
mehr als 2.2 Mio. € . Damit ist die Erhöhung der Erbbauzinsen im Wesentlichen ein "SWSG-Thema".

Auch wenn der Aufsichtsrat der SWSG inzwischen dem Wirtschaftsplan zugestimmt, hat bleibt das Problem: Schon heute ist die SWSG wegen ihres besonderen kommunalpolitischen Auftrags und ihrer mangelnden Ertragskraft nur durch den Verkauf von Wohnungen in der Lage, die großen Aufwendungen für den teilweise sehr sanierungsbedürftigen Wohnungsbestand zu stemmen. Zur Befriedigung des Investitionsbedarfs sind nach unserer Schätzung dafür in den nächsten 10 Jahren ca. 300-400 Mio. € zu finanzieren.

Die Mehrbelastung der SWSG durch die Neuregelung der Erbbauzinsen ist deshalb kontraproduktiv und bedeutet, dass ihr die Ertragskraft für die Finanzierung einer Investitonssumme von jährlich ca. 8 Mio. € zusätzlich entzogen wird. Dies sind ca 15 % der jährlichen Investitionssumme der SWSG. (Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die vor einigen Jahren auf Vorschlag des Kämmerers beschlossene Herabsetzung des Kapitals um ca. 25 Mio.€).

Dies ist der Grund, weshalb die SPD eine Verbesserung der Kapitalausstattung der SWSG für notwendig hält. Eine Erhöhung der Kapitaleinlage durch die Stadt als Eigentümerin, im Wege der Übertragung von bisher im Erbpacht überlassenen Grundstücke ist u.E. eine sinnvolle Möglichkeit. Dadurch entfallen die laufenden Erpachtzinsen und gleichzeitig erweitert sich die Möglichkeit der Kreditaufnahme für Investitionen. Dies sollte wenigstens in dem Umfang erfolgen, wie es erforderlich ist, die Sanierung des Wohnungsbestandes der SWSG ohne weitere Wohungsverkäufe zu ermöglichen.

Die SPD-Fraktion hält aber auch Alternativen für denkbar, wenn diese besser geeignet sein sollten, das aufgezeigte Ziel zu erreichen.

Insoweit sind wir bereit unseren Antrag vom 23.10. 07 (544/2007) zu modifizieren.

Ergänzend beantragen wir:
  1. Die Verwaltung stellt bis zur Dritten Lesung des Haushalts dar, in welcher Weise die Einnahmen aus der Erhöhung der Erbbauzinsen der SWSG zur Sanierung ihres Wohnungsbestandes überlassen werden können.
  2. Zu prüfen ist hierbei, ob als Gegenleistung Belegungsrechte der Stadt in Frage kommen.
  3. Im Frühjahr 2008 diskutiert der Gemeinderat die Ziele der SWSG neu, aktualisiert diese, schreibt sie dauerhaft fest und sichert sie politisch und wirtschaftlich ab. (Anlass dafür könnte der Beteiligungsbericht 2006 sein, für den bisher kein Schwerpunktthema festgelegt wurde).
  4. Die von der Stadt vorzugebenden Ziele für die SWSG sind:
    > Wirksamer Beitrag zur Wohnraumversorgung mit ca 20 000 Wohnungen,
    > Modernisierung des Wohnungsbestandes mit energetischer Optimierung,
    > Teilnahme an der Stadtentwicklung und Stadtsanierung,
    > Kinder -und familienfreundliches Wohnen,
    > Altenfreundliches Wohnen mit entsprechendem Service,
    > Integration und sozialer Ausgleich.


Manfred Kanzleiter Annette Sawade Monika Wüst
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender