Antrag
vom
03/30/2001
Nr.
159/2001
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
CDU-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Neustrukturierung des Schulhausbetreuungssystems (GRDrs 208/2001)
Der Verwaltungsvorschlag zur Neustrukturierung des Schulhausbetreuungssystems,
Schulhausbetreuung in einer Hand durch städtische Hausmeister/innen und Fremdvergabe der Innenreinigung, findet unsere grundsätzliche Zustimmung. Damit wird den berechtigten Wünschen der Schulgemeinden Rechnung getragen, dass klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bestehen. Die Fremdvergabe der Innenreinigung, die bereits heute gegeben ist, bei gleichzeitiger Qualitätskontrolle durch den städtischen Schulhausmeister, stellt auch eine wirtschaftliche Vorgehensweise dar.
Wir erachten es jedoch für erforderlich, zunächst eine Stellen- und Personalbedarfsbe- messung vorzunehmen, bevor die Verwaltung an die schrittweise Umsetzung der neuen Struktur geht und Übergangslösungen im Einzelfall entwickelt. Daher beantragen wir:
1.
Im Verwaltungsausschuss am 04.04.2001 wird nur über die Ziffern 1, 2 und 6 abgestimmt. Die übrigen Beschlußanträge werden bis zum Genehmigung der Stellen- und Personal- bedarfsbemessung durch den Gemeinderat zurückgestellt.
2.
Die Stellen- und Personalbedarfsbemessung (Ziffer 2 des Beschlußantrages) wird mit den nachstehenden Maßgaben durchgeführt:
Die Schulhausinnenreinigung wird an Fremdfirmen vergeben.
Bislang gesondert vergütete Tätigkeiten (z.B. Bedienung der technischen Anlagen, Winterdienst, Reinigung von Schulhof, Gehweg und Außenanlage) und die vorzu- nehmende Qualitätskontrolle der Innenreinigung werden zukünftig in den regulären Leistungsumfang der Hausmeistertätigkeit integriert.
Im Rahmen der Stellenbemessung ist zu berücksichtigen, daß die Hausmeistertätigkeit im
vollen
Leistungsumfang nur in 38 Schulwochen erbracht wird. Ggf. sind gesonderte Sonderregelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit (Jahresarbeitszeitkonten, etc.) zu treffen.
Ein Übernahmeanspruch der Ehefrauen besteht nur im bisherigen Beschäftigungs- umfang.
Anstelle von 13 Funktionsbereichen wird ein regional sinnvoll abgegrenzter Betreuungs- verbund ohne eigenen Personalkörper eingerichtet, dessen Koordinierung jeweils einem geeigneten Schulhausmeister übertragen wird. Selbstverständlich muß diese Tätigkeit bei der Stellen- und Personalbedarfsbemessung berücksichtigt werden.
Städtische Handwerkerstellen in den Bereichen Elektro bzw. Heizung/Lüftung/Sanitär werden nicht geschaffen. Stattdessen werden lokale bzw. regionale Rahmenverträge mit geeigneten Handwerksbetrieben abgeschlossen.
Die Stellen- und Personalbedarfsbemessung wird alternativ für zwei Varianten durchgeführt:
Variante 1:
Arbeits- und Bereitschaftszeit von 48,5 Stunden gem. gültigem Bezirkstarifvertrag.
Variante 2:
Arbeits- und Bereitschaftszeit von 56 Stunden gem. geltendem Landesbeamtenrecht.
Wir gehen davon aus, dass die Stellen- und Personalbedarfsmessung zügig vorgenommen wird, damit dann alsbald auf gesicherter Grundlage die Verhandlungen mit den Schulhaus-
meistern erfolgen können.
Michael Föll Jürgen Zeeb
CDU-Fraktionsvorsitzender FW-Fraktionsvorsitzender
Angela Schmid Fred Stradinger
CDU-Stadträtin CDU-Stadtrat