Antrag vom 11/09/2006
Nr. 355/2006

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.PDS), DIE LINKE.PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Förderung neuer Wohnformen
Die Stadt Stuttgart unterstützt "neue Wohnformen" bzw. "neues Bauen" durch Überarbeitung ihrer Förderrichtlinien und weitere Maßnahmen:
  1. Grundstücke mitten in den Stadtteilen.
    Die Stadtverwaltung unterstützt Wohnbaugemeinschaften bereits in der Planung von Bau- und Sanierungsgebieten. Wohnbaugemeinschaften, die gemeinsames Wohnen der verschiedenen Generationen, von Behinderten und Nichtbehinderten und/oder verschiedener sozialer Gruppen verwirklichen wollen, sollen nicht nur in Nischengrundstücken und/oder am Rand von Wohngebieten zum Zuge kommen, sondern mitten in allen Stadtteilen, bevorzugt im Umfeld von Bürgerhäusern oder Generationenhäusern. Solche Wohnprojekte leisten einen wichtigen Beitrag für das Miteinander aller Generationen und Gruppen im Stadtteil.

    Aktuell:

    a) Die Stadt vereinbart beim Grundstücksverkauf im Rahmen der Sanierung des Hallschlags, dass im Gebiet Maybachstraße 10 bis 20 Prozent der geplanten Baufläche für Wohnbaugemeinschaften reserviert werden.

    b) Die Stadt sieht bei der Planung für die Bebauung des Güterbahnhofs in Bad Cannstatt die Reservierung von 10 bis 20 Prozent für Wohnbaugemeinschaften vor.

    c) Bei allen umfangreicheren Bauplanungen wird (ähnlich wie bei der Frage Energieeinsparung) schon bei der Aufstellung eines Bebauungsplans in der GRDrs ein Baustein eingefügt, ob Wohnbaugemeinschaften berücksichtigt werden.

  2. Für den städtebaulichen Beitrag der Wohnbaugemeinschaften verzichtet die Stadt ggf. auf die Maximierung des Grundstückserlöses.

    Bei der Ausschreibung und dem Zuschlag der Stadt für Grundstücke soll bei den Wohnbaugemeinschaften nicht nur der maximal erzielbare Preis ausschlaggebend sein, sondern der langfristige stadtplanerische Vorteil und soziale und gesellschaftliche Nutzen eines Bauprojektes soll im Vordergrund stehen. Beim Verkauf von Grundstücken an Wohnbaugemeinschaften etwa zum Verkehrswert zieht die Stadt Zukunftsgewinn aus der qualitativ besten städtebaulichen Lösung.

    Eine andere Möglichkeit des Entgegenkommens ist der Verzicht auf die Abschöpfung des Planungsgewinns bei Neubaugebieten und bei der Festsetzung höherwertigen Baurechts, wenn Grundstücke durch Wohnbaugemeinschaften bebaut werden.

  3. Die Option auf Grundstücke für Wohnbaugemeinschaften verlängern.

    Wohnbaugemeinschaften brauchen einen längeren Prozess, um ein gemeinsames Konzept zu entwickeln, um eine entsprechende Bauplanung mit dem Architekten durchzuführen und um eine tragbare Finanzierung für alle Beteiligten mit den Banken zu erreichen. Dadurch sind sie gegenüber professionellen Bauträgern im Nachteil, die innerhalb von zwei Wochen eine Planung und Finanzierung vorlegen können. Daher soll die Stadtverwaltung bei der Ausschreibung von Grundstücken nicht auf die schnellstmögliche Umsetzung abzielen, sondern interessierten Wohnbaugemeinschaften eine Option von mindestens sechs Monaten, besser einem Jahr einräumen.

  4. Unterstützung von Wohnbaugemeinschaften bei der Bau- und Finanzierungsplanung.

    Die Erfahrungen aus anderen Städten wie auch aus den realisierten Stuttgarter Projekten zeigen, dass die neuen Wohnformen auch Leuten mit kleinem und “normalem” Einkommen möglich sind, wenn Sie bei der Planung richtig informiert und beraten werden. In anderen Städten hilft dabei auch die Stadtverwaltung. Das soll in Stuttgart Schule machen, indem eine Stelle eingerichtet wird, die eine solche Unterstützung leistet.

    Diese Stelle kann bei der Stadtverwaltung geschaffen werden (das hätte den Vorteil, dass die Fachkenntnisse bei der Stadt angesiedelt sind) oder ersatzweise durch Beauftragung bzw. Förderung eines Architekten (Esslinger Modell) oder eines Vereins (Münchener Modell).
  5. Die Stadt Stuttgart fördert bei Wohnbaugemeinschaften auch die notwendigen Gemeinschaftsräume.

    Dazu müssen die Förderrichtlinien für preiswertes Wohneigentum und für junge Familien entsprechend formuliert werden. In Wohnbaugemeinschaften wird das gemeinsame Leben verschiedener Generationen und von Menschen mit und ohne Behinderung und verschiedener Herkunft erleichtert und teils erst möglich durch die Gemeinschaftsräume im Haus. Dazu gehören auch Räume, die im Falle der altersbedingten Pflegebedürftigkeit von Bewohnern für das Pflegepersonal zur Verfügung stehen.
  6. Die Stadt Stuttgart fördert beim Wohnungsbau das barrierefreie Wohnen.

    Die Stadt Stuttgart gewährt bei Wohnbaugemeinschaften und allen anderen Formen des geförderten Wohnungsbaus Zuschüsse für barrierefreies Wohnen, soweit dadurch nachweisbare Mehrkosten entstehen. Auch hierfür sollen die Förderrichtlinien geändert werden.

  7. Die Stadt Stuttgart prüft bei Baugemeinschaften, ob in besonderen Fällen auf die üblichen Stell- oder Tiefgaragenplätze verzichtet werden kann oder ob eine reduzierte Zahl ausreichend ist.

    Wohnbaugemeinschaften haben oft auch ein klares ökologisches Konzept, das zur Bevorzugung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. zum Verzicht oder zur Einschränkung der Nutzung von privaten Automobilen führt. Der Bau von Tiefgaragen und/oder Stellplätzen verteuert Baumaßnahmen erheblich und erschwert die Bildung von generationen- oder sozial gemischten Baugemeinschaften. Deshalb sollten im Einzelfall folgende Möglichkeiten geprüft werden:

    - Verzicht (oder eventuell Reduzierung) der Tiefgarage im Haus, wenn die Baugemeinschaft Fahren mit dem öffentlichen Verkehr in ihrem Selbstverständnis hat und dies zur Bedingung der Beteiligung macht,
    - Verzicht oder Reduzierung von geforderten Stellplätzen, wenn in der Nähe ein Car-Sharing-Angebot installiert wird oder wenn die Wohnungsbaugemeinschaft selbst Car-Sharing für ihre Mitglieder durchführt.
    - gemeinsame Tiefgarage bzw. gemeinsame Zufahrten zu Stellplätze von benachbarten Projekten,
    - Einrichtung/Angebot von quartiers- oder wohnblockbezogenen Parkmöglichkeiten durch die Stadt oder Investoren.
  8. Die Stadt Stuttgart unterstützt die Vernetzung, den Erfahrungsaustausch und die Weitergabe der Erfahrungen von Wohnbaugemeinschaften.

    Viele Personen und Familien schrecken vor dem “Abenteuer” des selbstorganisiert Wohnungsbaus zurück, weil sie meinen, es sei zu teuer und es bedeute Aufgabe der Privatheit und des Komforts. Es besteht aber ein öffentliches Interesse, die neuen Wohnformen zu fördern, weil sie zukunftsweisende Konzepte für das soziale Zusammenleben und die Integration von Menschen in verschiedenen Lebenslagen ermöglichen. Daher soll die Stadt Stuttgart die Durchführung von Informationsveranstaltungen und den Druck von Informationsmaterial unterstützen. Die notwendige "manpower" kann man zusammen mit dem Punkt 4. regeln.


Ulrike Küstler