Antrag und Anfrage vom 10/16/2002
Nr. 361/2002

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Knebelverträge bei der SWSG

Die Öffnung des Energie- und Wassermarktes ist in der EU vollem Gange. Durch mehr Wettbewerb soll der Verbraucher in die Lage versetzt werden, günstige Anbieter nach den Gesetzen des Marktes frei wählen zu können.

Nicht so bei der SWSG:
Dort werden in Mietverträgen Klauseln festgelegt, die dieser Entwicklung klar widersprechen.
Wörtlich heißt es in uns vorliegenden Standardmietverträgen:

"Der Mieter verpflichtet sich, die gesamte Heizenergie, Warmwasser und Kaltwasser ausschließlich von den Neckarwerken Stuttgart AG (NWS) zu beziehen und hierfür mit den NWS einen entsprechenden Vertrag nach üblichem Vertragsmuster abzuschließen."

Dies halten wir für eine regelrechte Knebel- und Zwangsklausel, die die SWSG Mieter benachteiligt.

Wir fragen an:

Mit welcher Begründung werden Mieter zu dieser Zwangskundschaft verpflichtet?

Wir beantragen:

Diese Klausel ist zu streichen, bereits bestehende Verträge mit den NWS dürfen von den Mietern fristgerecht gekündigt werden




Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher