Antrag vom 06/19/2000
Nr. 452/2000

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Beabsichtigtes Islamisches Kulturzentrum in Stuttgart-Heslach

Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu unserem Antrag 322/2000 vom 20.03.2000 sowie die zwischenzeitlich erfolgte Beschlussfassung von Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre sind nicht ohne Wirkung geblieben. Der Bevölkerung in Stuttgart-Heslach wurde deutlich, dass ihre Sorgen und Ängste auch im Rathaus und bei den verschiedenen Fraktionen ernst genommen werden. Mit diesen Beschlüssen des Gemeinderats wurde aber auch das Gesetz des Handels zurückgewonnen - die Stadt ist jetzt nicht mehr nur Zuschauer, sondern an der zukünftigen Entwicklung des Gann-Areals direkt beteiligt, und zwar allein durch die tatsächliche Ausübung der Planungshoheit als originärer Aufgabe einer Gebietskörperschaft. Dies ist systemkonform im Hinblick auf die Aufgabenteilung zwischen kommunaler Planungshoheit und privatem Eigentum.

Unser Antrag 322/2000 sowie der erste Antrag in dieser Angelegenheit vom
17. Februar 2000 (298/2000) hatten aber noch eine weitere, für die Zukunft maßgebliche Bedeutung. Es geht hierbei nämlich um die Frage, wie zukünftig sichergestellt werden kann, dass Verwaltungsspitze und Gemeinderat nicht erst aus der Presse erfahren, dass für einen Stadtbezirk prägende oder für ganz Stuttgart bedeutsame Grundstücksverkäufe getätigt worden sind. Prägend in diesem Sinn ist sicher ein überregionales Islamisches Zentrum; gleiches gilt jedoch auch für eine bedeutsame Gewerbeansiedlung oder jede sonstige Einrichtung, die geeignet ist, im Stadtbezirk oder in der Öffentlichkeit kontroverse Diskussionen hervorzurufen. Gedacht ist hierbei z.B. auch auf ein zugegebenermaßen fiktives überregionales Schulungszentrum von Scientology oder die Errichtung einer weiteren Spielbank. Bewusst hatten wir aus genau diesen Gründen für eine sonstige Nutzung und unabhängig von dem bekannten Sachverhalt in Stuttgart-Heslach in den jeweiligen Ziffern 5 unserer Anträge auch auf eine Änderung der einschlägigen Zuständigkeitsregelungen verwiesen. In das Bewusstsein eines jeden Stadtrats gerufen wurde im Fall "Heslach" jedoch unzweifelhaft, dass es weit mehr "sensible" Nutzungsarten und -möglichkeiten gibt, die als sogenannte wichtige Angelegenheiten in die Zuständigkeit des Hauptorgans, nämlich dem Gemeinderat bzw. seiner Ausschüsse, gehören.

Wir nehmen nun aus der Stellungnahme 322/2000 zunächst zur Kenntnis, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass bei einer Geschossfläche von mehr als 700 qm und mehr jährlich der Gemeinderat hinsichtlich der Frage der Vorkaufsrechtsausübung mit ca. 1600 Flächen befasst werden müsste. Nur zur Vermeidung von Mißverständnissen sei darauf verwiesen, dass die dort genannte Zahl, die in Anlehnung an die Festlegungen beim großflächigen Einzelhandel gewählt wurde, für uns nur eine Richtgröße war und ist, ab der unserer Meinung nach davon ausgegangen werden muss, dass es sich um ein Vorhaben handelt, das im Hinblick auf die politische Bedeutsamkeit und Größe als sogenannte wichtige Angelegenheit von den gemeinderätlichen Gremien letztendlich entschieden werden sollte. Wir verstehen auf der anderen Seite jedoch auch, dass es sich angesichts der beschriebenen Fakten um eine Größenordnung handelt, die bei realitätsnäher Betrachtung nicht mehr oder nur schwer bewältigbar ist. Es wird deshalb gebeten, dass die Verwaltung auflistet, wie die Zahlen sich darstellen, wenn die Zuständigkeitsverordnung dergestalt verändert wird, dass zukünftig die Frage der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung eines Vorkaufsrechts ab 1000 bzw. 1200 qm Geschossfläche der Verwaltungsspitze - bzw. dem zuständigen Referenten - übertragen wird und die gemeinderätlichen Gremien ab 1200, 1500 bzw. 2000 qm Geschossfläche mit der Sachlage befasst werden.



Wir beantragen:

Die Verwaltung legt zu diesem Thema einen Zwischenbericht noch vor der Sommerpause vor, damit eine noch zu erarbeitenden Beschlussvorlage im Herbst 2000 abschließend behandelt werden kann.






Michael Föll Gregor Maihöfer Dr. Susanne Eisenmann Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende





Reinhold Uhl Johannes Bräuchle Dieter Wahl
stv. Fraktionsvorsitzender