Antrag vom 02/24/2006
Nr. 64/2006

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Löffler Reinhard (CDU), Heinz Elisabeth (CDU), Prof. Dr. Loos Dorit (CDU), Schmid Roland (CDU), Pfau Ursula (CDU)
Betreff

Maßnahme zur Änderung des Luftreinhalte-Aktionsplans

Die Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22.04.1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft wurde am 11.09.02 durch Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. Bundesimmissionsschutzverordnung, BImSchV, geändert und gleichzeitig wurden Grenzwerte für Feinstaub festgelegt. Die Belastungen für den 24-Stunden-
Mittelwert für PM10 sollen nach dem Wortlaut der Richtlinie ab 2010 noch verschärft werden. Sind zur Zeit noch 35 Überschreitungen des PM10 Mittelwert pro Jahr zulässig, wird ab 2010 eine Verschärfung der Grenzwerte in Kraft treten, die eine Überschreitung der Mittelwerte nur noch an 7 Tagen erlaubt. Gleichzeitig muss sich der PM10 Jahresmittelwert halbieren.

Vor diesem Hintergrund hat das Regierungspräsidium einen Luftreinhalte-Aktionsplan für den Regierungsbezirk Stuttgart (Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart) entwickelt, der Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung vorsieht. Basierend auf diesen Maßnahmekatalog hat die LHS eine ganzjähriges LKW-Durchfahrtsverbot mit Ausnahme des Lieferverkehrs im Stadtgebiet Stuttgart angeordnet. Ausgenommen von diesem Durchfahrtsverbot ist die innerstädtische B 10 mit den Abzweigungen B 14 Richtung Waiblingen und B 27 / B 27a Richtung Kornwestheim.

Durch diese Ausnahmeregelung konzentriert sich der LKW-Durchfahrtsverkehr auf die B 10 und B 27 und führt nicht nur zu einem gesteigerten LKW-Verkehrsaufkommen sondern auch zu einer erhöhten PM 10 Konzentration vornehmlich in den Stadtteilen Zuffenhausen und Stammheim aber auch auf die neuralgischen innerstädtischen Durchfahrten. Die Durchfahrt wird von LKW genutzt, weil die Strecke kürzer ist als die Umfahrung A 81 / A8 und weil sie mautfrei ist und somit dem Fuhrunternehmer Kosten erspart.

Die Ausnahmeregelung gefährdet die Erreichung der Ziele der Richtlinie 1999/30/EG. Weitergehende Maßnahmen im Interesse der betroffenen Bevölkerung sollten daher untersucht werden.


Wir beantragen:

Die Verwaltung und das Regierungspräsidium nehmen mit dem Mautbetreiber und dem Bundesverkehrsministerium Verhandlungen mit dem Ziel auf, die Strecke A 81 ab Ausfahrt Zuffenhausen bis A 8 Echterdinger Ei mautfrei zu gestalten und stattdessen die Durchfahrt B10 / B 27 als mautpflichtige Umgehung auszugestalten.



Dr. Reinhard Löffler Elisabeth Heinz Prof. Dr. Dorit Loos




Roland Schmid Ursula Pfau