Antrag
vom
07/17/2000
Nr.
512/2000
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff
Sicherstellung des Wahlgeheimnisses bei Wahlen zu Beschließenden Ausschüssen
Anläßlich der Wahlen zur Neubildung der Beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats am 29.06.2000 war festzustellen, daß sich die Wahlvorschläge auf verschiedenen Stimm- zetteln befanden.
Dabei war nur der Stimmzettel der gewählten Liste abzugeben. Die nicht gewählte wurde vom Wahlberechtigten behalten. Nachdem diese Wahlen bereits im Sitzungssaal sehr offen stattfanden bestand außerdem die Möglichkeit, das Wahlverhalten jedes Einzelnen durch den einbehaltenen Stimmzettel zurückzuverfolgen. Bei allen sonstigen geheimen Wahlen ist es üblich, abgesondert und ohne "Rückbehalt" zu wählen.
Wir beantragen:
Da es sich bei der Wahl der Beschließenden Ausschüsse um eine Verhältniswahl handelt, bei der wirklich jede Stimme von entscheidender Bedeutung sein kann, müssen sich bei
zukünftigen
Wahlen im Sinne des Wahlgeheimnisses und im Sinne des Vermeidens eventueller Anfechtungsgründe
alle
Wahlvorschläge auf
einem
abzugebenden Stimmzettel befinden. Im übrigen dürfte dieses Vorgehen auch die Organisation und den Ablauf der Wahlen vereinfachen und beschleunigen.
Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher