Antrag vom 07/17/2000
Nr. 512/2000

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Sicherstellung des Wahlgeheimnisses bei Wahlen zu Beschließenden Ausschüssen

Anläßlich der Wahlen zur Neubildung der Beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats am 29.06.2000 war festzustellen, daß sich die Wahlvorschläge auf verschiedenen Stimm- zetteln befanden.
Dabei war nur der Stimmzettel der gewählten Liste abzugeben. Die nicht gewählte wurde vom Wahlberechtigten behalten. Nachdem diese Wahlen bereits im Sitzungssaal sehr offen stattfanden bestand außerdem die Möglichkeit, das Wahlverhalten jedes Einzelnen durch den einbehaltenen Stimmzettel zurückzuverfolgen. Bei allen sonstigen geheimen Wahlen ist es üblich, abgesondert und ohne "Rückbehalt" zu wählen.

Wir beantragen:

Da es sich bei der Wahl der Beschließenden Ausschüsse um eine Verhältniswahl handelt, bei der wirklich jede Stimme von entscheidender Bedeutung sein kann, müssen sich bei zukünftigen Wahlen im Sinne des Wahlgeheimnisses und im Sinne des Vermeidens eventueller Anfechtungsgründe alle Wahlvorschläge auf einem abzugebenden Stimmzettel befinden. Im übrigen dürfte dieses Vorgehen auch die Organisation und den Ablauf der Wahlen vereinfachen und beschleunigen.






Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher