Sanierung von Flüchtungs- und Spätaussiedlerunterkünften
Wir beantragen:
Zur Sanierung von Flüchtlings- und Spätaussiedlerunterkünften (SJG-UA 8821 sowie SJG-UA 4360) werden im Haushalt 2004/2005 pauschal jährlich 200.000 € eingestellt, die nach Maßgabe der Fachverwaltung nach jeweiliger Dringlichkeit eingesetzt werden.
Begründung:
Der bauliche Zustand von Unterkünften lässt in Teilen sehr zu wünschen übrig. Um einigermaßen humanes Wohnen zu gewährleisten, sind Mittel - wenngleich als Tropfen auf den heißen Stein - zur Verfügung zu stellen, die über eine bloße Bauunterhaltung hinausgehen.