Antrag vom 09/27/2001
Nr. 407/2001

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Bebauungsplan Heilbronner Str./Presselstraße

Beim Realisierungswettbewerb für das Dienstleistungszentrum Heilbronner-/Presselstraße erhielt ausgerechnet der Entwurf den ersten Preis, der als einziger die Erstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich macht, weil er in der Höhenentwicklung (32 m) über die Vorgaben der Wettbewerbsausschreibung hinausgeht. Bei den preisgekrönten Entwürfen 2 - 5 lautet die bebauungsplanrelevante Beurteilung "Einfügung nach § 34 (1) BauGB gegeben" oder "vertretbar".

Nachdem die Bürgerbeteiligung beim Aufstellungsbeschluss bereits signalisierte, dass aus dem benachbarten Wohngebiet massive begründete Proteste zu erwarten sind und nachdem der Bezirksbeirat Nord in zwei Sitzungen einstimmig gefordert hat, bei dem Bauvorhaben eine Höhenbegrenzung von 22 m einzuhalten,

beantragen wir:

1.

Der Klimagutachter nimmt zusätzlich Stellung, ob der künftige Bauriegel (80 m Länge, 32 m Höhe) noch mit den Vorgaben in der Wettbewerbsausschreibung zu vereinbaren ist.

Begründung:
Das Klimagutachten sagt zwar aus, dass der Kaltluftabflussbereich im Plangebiet als Frischluftschneise eine eher untergeordnete Bedeutung hat, nach Süden jedoch über den Pragfriedhof rasch zunimmt.
Das Gutachten richtet aber Empfehlungen an die Wettbewerbsausschreibung: "Es wird empfohlen, die Existenz dieses West-Ost-Kaltluftabflussbereiches hinsichtlich seiner nördlichen Abgrenzung als städtebauliches Element bei der Planung zu berücksichtigen. Durch geeignete planerische Maßnahmen (z.B. punktförmige Bebauung, Nichtbebauung des südlichsten Bereiches ...sollte auf eine gewisse West-Ost-Durchlässigkeit geachtet werden, um klimawirksame Funktionen der westlich gelegenen Grünflächen... zugunsten des IBA-Areals zu fördern".



2.
Die Verwaltung visualisiert anhand von Fotos - Standort Schönblickwiese - das künftige,
32 m hohe Gebäude. Da die Gebäude der Firma Bülow an der Presselstraße gerade gebaut werden, kann man die künftige Höhe anhand der dort stehenden Turmdrehkräne leicht ablesen.

Begründung:
Dies ermöglicht die Einschätzung der Riegelwirkung des künftigen Gebäudes mit den Maßen 80x32 m im Rahmen des neuen Bebauungsplanes. Erst dann kann man ermessen, was dies für die Sichtbeziehungen z. B. von der Weißenhofsiedlung aus bedeutet.
Wir feiern das 75-jährige Bestehen der Weißenhofsiedlung, richten das große Le-Corbusier-Haus als Dokumentationszentrum für die vielen tausend Besucher aus aller Welt her, die sich jedes Jahr durch die Weißenhofsiedlung führen lassen, und verbauen direkt darunter einen der schönsten Aussichtspunkte Stuttgarts mit einer 32 m hohen und 80 m breiten Wand.



3.
Schon jetzt klagen die Bewohner unter dem Weißenhof über die Lärmbelastung durch die Heilbronner Straße, die durch die immer dichter werdende Bebauung in das Wohngebiet reflektiert wird. Der neu hinzukommende Riegel wird diesen Effekt verstärken, deshalb möchten wir Gestaltungsvorschläge, auf welche Weise bei der Neubebauung der Verschlimmerung dieser Situation entgegengewirkt werden soll.


Im Übrigen verweisen wir auf das ausführliche - allen Fraktionen zugegangene - Schreiben des Bürgervereins "Unterm Weißenhof".

4.
Zu den vorgenannten Antragspunkten nimmt die Verwaltung im UTA Stellung. Danach sollte sich der Gemeinderat entscheiden, ob er - angesichts der zahlreich zu erwartenden Einsprüche - das kostenträchtige Bebauungsplanverfahren überhaupt weiter verfolgen will, oder ob es nicht sinnvoller wäre, der Firma Bülow zum Bau einer der anderen preisgekrönten Entwürfe zu raten. Die von Bülow geforderten Flächenvorgaben sind bei den anderen Entwürfen erfüllt. Dies würde allen Beteiligten Kosten und Ärger ersparen.







Dr. Rainer Kußmaul Edeltraud Hollay Manfred Kanzleiter
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende Stellv. Fraktionsvorsitzender




Helga Ulmer