Anfrage vom 07/23/2009
Nr. 292/2009

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

FDP-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Bürger-Umfrage zu Stuttgart 21

Derzeit wird über eine Bürger-Umfrage zu Stuttgart 21 diskutiert. Die Fraktion der Grünen will eine solche am Tag der Bundestagswahl herbeiführen.

Aber warum soll für etwas Geld ausgegeben werden, was - wie Grünen-Chef Wölfle selbst sagt - "keine rechtliche Wirkung hat und niemanden bindet."? Ist dann der Zeit-, Personal-, und Finanzaufwand gerechtfertigt?

Wir fragen deshalb:
  1. Aus welchen Gründen soll die Verwaltung eine Bürgerumfrage durchführen lassen, wenn diese keine rechtliche Wirkung hat?
  2. Wie hoch würden die Kosten für die Bürgerumfrage ausfallen (Personal- und Sachkosten)?





Rolf Zeeb Günther Willmann
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender