Derzeit wird über eine Bürger-Umfrage zu Stuttgart 21 diskutiert. Die Fraktion der Grünen will eine solche am Tag der Bundestagswahl herbeiführen.
Aber warum soll für etwas Geld ausgegeben werden, was - wie Grünen-Chef Wölfle selbst sagt - "keine rechtliche Wirkung hat und niemanden bindet."? Ist dann der Zeit-, Personal-, und Finanzaufwand gerechtfertigt?
Wir fragen deshalb:
Aus welchen Gründen soll die Verwaltung eine Bürgerumfrage durchführen lassen, wenn diese keine rechtliche Wirkung hat?
Wie hoch würden die Kosten für die Bürgerumfrage ausfallen (Personal- und Sachkosten)?