Antrag vom 03/18/2002
Nr. 103/2002

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Schriftliche und zeitnahe Beantwortung von Anträgen und Anfragen

Wir halten die Stellungnahme zu unserem Antrag Nr. 665/2001 für eine Zumutung. Das in der Stellungnahme erbetene Verständnis können wir nicht aufbringen.

Wir halten es für indiskutabel, daß Anträge und Anfragen zuerst monatelang nicht beantwortet bleiben, um dann - ohne den geringsten Hinweis und ohne eine Erwähnung - in Ausschußsitzungen des UTA ohne unsere Beteiligung in einem mündlichen Bericht erst nach ca. 7 bzw. 10 Monaten "beantwortet" zu werden.

Auch die Haushalts-Gemeinderatsdrucksache Nr 1362/2001 vom 18.12.2001 ist nicht geeignet, formal und materiell einen von uns am 02.04.2001 gestellten Antrag zu "erledigen".

Ferner ist die Stellungnahme zum Antrag 260/2001 zum Thema Hundesteuerbefreiung für uns nicht akzeptabel, da sich die Stellungnahme ausschließlich auf eine bereits vorliegende Stellungnahme zu einem ähnlichen Antrag eines anderen Stadtrates aus dem Jahre 1998 bezieht. Wir sind der Auffassung, daß sich hier nach ca 3 Jahren eine eigenständige und aktuelle materielle Stellungnahme gebietet.

Wir weisen darauf hin, daß zum Thema Stellungnahmen der Stadt zu Anträgen und An- fragen bereits früher vielfach Kritik aus den Reihen des Gemeinderats laut wurde.

Wir beantragen:

Zur Wahrung der Rechte des Gemeinderats verpflichtet sich die Stadtverwaltung zu einer regelgerechten Bearbeitung von Anträgen und Anfragen aus dem Gemeinderat.
Falls aus sachlichen Gründen Verzögerungen über die Frist von 4 Wochen eintreten, hat dies die Stadt durch einen Zwischenbescheid zu erklären.
Werden Anträge und Anfragen in Ausschüssen oder Drucksachen erledigt, so ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Dies gilt nicht für Anträge und Anfragen, die im Rahmen von Haushaltsberatungen gestellt werden.



Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher