Antrag vom 02/05/2004
Nr. 40/2004

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Eisenmann Susanne (CDU), Barg Stefan (CDU), Schmid Roland (CDU), Uhl Reinhold (CDU)
Betreff

Effektive Bekämpfung von Graffiti–Vandalismus

Bezug nehmend auf unseren Antrag 226/2003 (22.08.2003) und den mündlichen Bericht seitens der Verwaltung vom 25.11. 2003, ist zwischen den Forderungen der CDU-Fraktion und den Auffassungen der Stadtverwaltung zur effektiven Ahndung von Farbschmierereien prinzipielle Übereinstimmung feststellbar. Die Effektivität wird allerdings durch die unzureichenden rechtlichen Möglichkeiten der Ahndung eingeschränkt. Die Ursache dafür liegt insbesondere in der Ablehnung einer Gesetzesverschärfung (§ 303 StGB) zur effektiven Graffiti-Bekämpfung durch die rot-grüne Mehrheit im Bundestag am 15. Januar 2004.

Dies ist nicht zufriedenstellend und mehr als bedauerlich, da Graffiti damit faktisch weiterhin als Kavaliersdelikt eingestuft werden muss. Die Betroffenen - der volkswirtschaftliche Schaden beläuft sich lt. Deutscher Städtetag auf 200 Mio. Euro - haben weiterhin das Nachsehen.

Zur wirksamen Bekämpfung von Graffiti hat der Senat der Freie und Hansestadt Hamburg am 2. September 2003 eine Verordnung zur Bekämpfung von Vandalismus durch Graffiti (Graffiti-Verordnung) erlassen. Dabei handelt es sich unseres Erachtens um eine Polizeiverfügung, für die grundsätzlich die Polizeibehörden (§ 60 PolG) - in Stuttgart also die Stadt - zuständig sind.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir die Prüfung folgender Punkte:

· Welche Erfahrungswerte liegen im Hinblick auf eine wirksamere Bekämpfung des Vandalismus in Form von Farbschmierereien in Hamburg bereits vor?
· Inwieweit verbessert sich die polizeiliche Ermittlungsarbeit konkret durch die Graffiti-Verordnung?
· Ist eine Übertragbarkeit der in Hamburg getroffenen rechtlichen Regelung auf Stuttgart gegeben?

Wir beantragen weiter, dass die Verwaltung die erbetenen Informationen und Prüfergebnisse bis zum 06. April 2004 vorlegt.






Dr. Susanne Eisenmann Stefan Barg
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender





Roland Schmid Reinhold Uhl
Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender