Dringlichkeitsantrag vom 12/14/2006
Nr. 419/2006

Dringlichkeitsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.PDS), DIE LINKE.PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Weihnachtsbeihilfe auf die Tagesordnung

Weihnachtsbeihilfe-Anträge am 18.12.2006 und am 20.12.2006 auf die Tagesordnung nehmen!

Hiermit beantrage ich, dass meine Anträge zur Weihnachtsbeihilfe für stationär untergebrachte Bedürftige am 18.12.2006 auf die Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses und des Jugendhilfeausschusses und am 20.12.2006 auf die Tagesordnung des Verwaltungsausschusses genommen werden.

Begründung:

Wenn die Anträge nicht vor Heiligabend entschieden werden, so wird durch Zeitablauf das Anliegen verhindert. Der Gemeinderat bzw. seine Ausschüsse können dann gar nicht mehr entscheiden.

Der Antrag 322/2006 wurde am 20.10.2006 gestellt.
- Der Antragspunkt 1 beinhaltet, dass die Stadt Stuttgart bei der Weihnachtsbeihilfe 2006 nicht nur den gesetzlichen Mindestbetrag von 36 Euro zahlen soll, sondern den höheren Betrag von 41,40 Euro, der ab 1.1.2007 gesetzlich vorgegeben ist.
- Der Antragspunkt 2 beinhaltet die Zahlung der Weihnachtsbeihilfe für 2005 an alle Personen, die der Nicht-Zahlung widersprochen haben bzw. dagegen geklagt haben. Die Verfahren sind teilweise noch nicht endgültig entschieden. Unabhängig vom Rechtsstreit hat die Begründung der Bundesregierung und der Länderkammer das Anliegen der Klagenden insofern bestätigt, als festgestellt wurde, es sei Sache der Kommunen bzw. die Länder gewesen, diese einmalige Beihilfe zu zahlen.
- Antragspunkt 3, die Frage nach der Zahl der Betroffenen, wurde gegenüber der Antragstellerin nicht beantwortet.

Der Antrag 377/2006 wurde am 23.11.2006 gestellt, nachdem die Beantwortungsfrist für den ersten Antrag überschritten war. Hier wurde in Antragspunkt 1 die sofortige Auszahlung des Mindestbetrages von 36 Euro beantragt, um wenigstens dies sicherzustellen. In Antragspunkt 2 wurde die schnelle Behandlung des Antrages 322/2006 verlangt, damit die nicht erledigten Punkte des Antrags 322/2006 nicht hinfällig werden.

Wenn nun die nicht erledigten Punkte am 18.12.2006 bzw. am 20.12.2006 nicht entschieden werden, so sind durch die von der Verwaltung bewirkte Verzögerung die weiteren Antragsziele erledigt. Denn die Weihnachtsbeihilfe 2006 ist nach dem Weihnachtsfest d.J. hinfällig, weil der Anlass vorbei ist. In der Überwachung offener Anträge steht der 5.1.2007 als Zielvorgabe. Es ist Sache des Gemeinderates, über Anträge zu entscheiden. Es darf nicht sein, dass die Verwaltung durch Zeitverzug die Entscheidung verhindert.



Ulrike Küstler