Haushaltsantrag vom 10/20/2009
Nr. 364/2009

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2010/11 Antrag Nr. 01
Sonderprogramm Solidarisch Sanieren. 5 Jahre Steuererhöhung.

Ein Sanierungsstau in Höhe von 318 Mio. EUR alleine an Schulgebäuden ist ein unhaltbarer Zustand für unsere Kinder. Zu lange wurden notwendige Investitionen auf die lange Bank geschoben – selbst in Zeiten sprudelnder Kassen bei der Stadt. Dieses falsche Sparen hat die Folge untragbarer hygienischer Zustände, bedenklicher Sicherheitsmängel und motivationstötender Klassenzimmer an den meisten Schulen.
Da die Mehrheit des Gemeinderats mit Unterstützung des Oberbürgermeisters weiterhin an teuren Tunnelprojekten festhält, bleibt kein anderer Weg, als den Sanierungsstau durch Belastung aller Stuttgarter Bürger solidarisch auf alle Schultern zu verteilen.
Diese Verantwortung für Kinder und Jugendliche müssen wir im Interesse der Zukunft Stuttgarts gemeinsam tragen. Deswegen schlagen wir ein Sonderprogramm Sanierung unserer „Bildungshäuser“ vor.
Dieses Sonderprogramm wird finanziert durch die Erhöhung der Grundsteuer um weitere 50 Punkte auf einen Hebesatz von dann 520 Punkte. Mit diesem Wert läge die Stadt auf dem Durchschnitt der deutschen Städte über 300.000 Einwohner.
Diese Erhöhung führt zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 13,7 Mio. EUR. Mit diesen Mehreinnahmen wollen wir ein Investitionsvolumen in Höhe von 150 Mio. EUR finanzieren.
Wir wollen sicherstellen, dass dieses Geld der Bürger ausschließlich für Sanierungen an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen verwendet wird. Und wir wollen sicherstellen, dass am Ende des Sanierungsprogramms ein Großteil der neuen Schulden wieder abbezahlt ist. Sonst tragen die Kinder, für die saniert wird, die Schuldenlast.
Bei einem angenommenen Zinssatz von 4 Prozent und einer Tilgung von 5 Prozent jährlich ergibt sich überschlägig eine Laufzeit von 15 Jahren. In absehbarer Zeit wäre somit mehr als die Hälfte des Sanierungsstaus abgearbeitet.


Wir beantragen:

1. Die Grundsteuer wird um weitere 50 Punkte auf einen Hebesatz von 520 Punkten erhöht.
2. Ein Sonderprogramm für die Sanierung von Schulhäusern und Kinderbetreuungs-Einrichtungen im Umfang von 150 Mio. EUR wird über diese Grundsteuererhöhung finanziert und über den Zeitraum von 15 Jahren getilgt.
3. Das Sonderprogramm wird im Verhältnis 2 : 1 Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, wie in den Haushaltsanträgen „Sonderprogramm Schulen“ und „Sonderprogramm Kinderbetreuungseinrichtungen“ dargestellt, verwendet.
4. In fünf Jahren wird überprüft, ob die erhöhte Grundsteuer zur Finanzierung des Programms noch erforderlich ist, oder ob diese über den normalen Haushalt erfolgen kann.
5. Zur Umsetzung des Investitionsprogramms wird eine den Erfordernissen entsprechende Organisationsstruktur „Immobilienmanagement“ mit externer Unterstützung geschaffen.


Muhterem Aras Werner Wölfle