Antrag vom 07/17/2009
Nr. 277/2009

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Bürgerentscheid zu "Stuttgart 21"

Die Stuttgarter Wähler haben am 7. Juni dem Gemeinderat einen klaren Auftrag erteilt. Dass die Gegner des umstrittenen Projekts „Stuttgart 21“ deutliche Stimmenzuwächse zu verzeichnen hatten, ist das eine. Eine anlässlich der Wahl durchgeführte repräsentative Wählerbefragung das andere: Sie hat erneut gezeigt, dass das Projekt „Stuttgart 21“ weiterhin von einer Mehrheit abgelehnt wird.

Noch eindeutiger ist der Wille der Bevölkerung, selbst über das Projekt entscheiden zu wollen. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass dort, wo ein Wille ist, sich auch ein Weg findet. Unabhängig von Gerichtsentscheidungen kann der Stuttgarter Gemeinderat selbst mit einer Zweidrittel-Mehrheit den Weg frei machen für einen Bürgerentscheid.

Selbst entschiedene Befürworter des Projekts „Stuttgart 21“ fordern einen Bürgerentscheid.
Die Behauptung, „Stuttgart 21“ wäre kein Projekt der Stadt, könnte man aus rein formaler Sicht so sehen. Wie stark Stuttgart von dem Projekt tangiert wird, ist täglich den Medien zu entnehmen.

Zudem zeigen neue Erfahrungen bei der Probebohrung am Ameisenberg vor dem Hintergrund der Folgen der geothermischen Probebohrung in der Stadt Staufen bisher unbekannte Risiken auf.

Wir sind der Auffassung, dass bei diesem Projekt – mit seiner enormen finanziellen und zeitlichen Dimension und dem jahrelangen Baubetrieb mitten im Herzen der Stadt – die Bürgerschaft einbezogen werden muss.

Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat hat dieses Demokratiedefizit ebenfalls erkannt und ist jetzt bereit, einen Bürgerentscheid zu unterstützen, wenn eine „redliche und weiterführende Fragestellung“ vorhanden ist.



Wir beantragen daher:

1. Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart will eine rechtlich akzeptierte Fragestellung eines Bürgerentscheids über einen Ausstieg der Stadt Stuttgart beim Projekt „Stuttgart 21“ erarbeitet haben.

Als eine mögliche Fragestellung erscheint uns rechtlich zulässig:


3. Hilfsweise wird durch die Stadt eine Bürgerbefragung unter den gleichen organisatorischen Bedingungen wie bei einem Bürgerentscheid durchgeführt.


4. Über diesen Antrag ist in der Gemeinderatssitzung am 29.07. zu beraten und zu entscheiden.


Werner Wölfle Muhterem Aras