Anfrage vom 09/22/2006
Nr. 291/2006

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

FDP-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Energiererlass

1997 hat die Landeshauptstadt Stuttgart einen Energieerlass eingeführt, der im Juli des letzten Jahres aktualisiert wurde.

Dieser Energieerlass soll die Energiekosten senken und Emissionen vermindern. Er gilt für die städtischen Ämter und Eigenbetriebe.

Mit der Neufassung des Energieerlasses wurde auch für städtische Liegenschaften die Verbesserung des Neubaustandards um 20 % gegenüber der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) festgeschrieben. (vgl. GrDrs. 22/2005)

Wir fragen:
  1. Welche (finanziellen) Erfolge sind aufgrund des Energieerlasses bzw. durch die 20%ige Unterschreitung bei Neubauten jetzt schon zu verzeichnen?
  2. Gilt der Energiererlass auch für Bauprojekte der Beteiligungsgesellschaften wie z.B. SWSG, Neue Messe, Flughafen etc., was ja selbstverständlich wäre?
  3. Welche Bereiche sollen künftig nach dem Energiererlass bauen?
  4. Wird der Energieerlass durch Publikationen interessierten Bürgern öffentlich zugänglich gemacht?




Rolf Zeeb
Fraktionsvositzender