Antrag und Anfrage vom 10/10/2008
Nr. 392/2008

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Verbilligtes Mittagessen für alle bedürften Kinder und Jugendlichen

Verbilligtes Mittagessen für alle bedürftigen Kinder und Jugendlichen

A. Bei einer Veranstaltung mit Hauptschülern und -schülerinnen kam zur Sprache, dass z.B. das Mittagessen im Haus 49 im Nordbahnhofviertel 3 Euro pro Mahlzeit kostet. Viele Kinder und Jugendliche können deshalb zeitweise oder gar nicht am Essen teilnehmen, weil sie das Geld nicht haben.

Ich frage daher:
In welchen Betreuungseinrichtungen der Stadt und der Freien Träger ist die Situation ebenso?

Ich beantrage:
In allen Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen der Stadt und der Freien Träger, die ein Mittagessen bereitstellen, erhalten Kinder und Jugendliche mit Bonuscard das Essen für 1 Euro. Die Stadt Stuttgart stellt dafür das erforderliche Geld - auch bei den Freien Trägern - bereit.


B. Durch die bisher gefassten Beschlüsse des Stadtrats erhalten an den Schulen, die schon jetzt Mittagessen anbieten, die Kinder mit Bonuscard ein verbilligtes Mittagessen. An den Schulen, bisher kein Mittagessen anbieten, gehen die bedürftigen Kinder leer aus.

Ich beantrage:
Die Stadtverwaltung entwickelt bis Januar 2009 ein Konzept, um dieses Problem zu lösen.


C. Ebenso gibt es viele Jugendliche, die ebenfalls vom Hartz-IV-Regelsatz leben müssen. Wie will die Stadt zur einer gesunden und ausreichenden Ernährung dieser jungen Stuttgarterinnen und Stuttgarter analog zu den Kindern sichern?

Ich beantrage:
An Berufsschulen, die ein Mittagessen anbieten, erhalten Jugendliche mit Bonuscard das Mittagessen für 1 Euro. Auch hier wird umgehend eine Lösung für alle Betroffenen erarbeitet.




Begründung:

Vor Hartz IV bekamen bedürftige Schulkinder von sieben bis 13 Jahren noch 65 Prozent des Regelsatzes von Alleinstehenden und 14- bis 17-jährige Jugendliche noch 90 Prozent. Seit 2005 bekommen alle Kinder und Jugendlichen den gleichen Satz wie Säuglinge, nämlich 60 Prozent. Damit wurden bedürftige Kinder und Jugendliche sogar noch schlechter gestellt als im Sozialhilferecht vor der Hartz-IV-Reform. Insbesondere für die Ernährung im Wachstumsalter und für die Bildungschancen wirkt sich dies negativ aus. Fachleute sprechen von Mangelernährung. Wenn die Stadt Stuttgart einen Beitrag gegen Armut und Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen leisten will - was dringend notwendig und daher sehr zu begrüßen ist! - dann darf sie kein Stückwerk machen und unter den Benachteiligten einem Teil helfen, anderen nicht.



Ulrike Küstler