Anfrage vom 11/21/2000
Nr. 710/2000

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER)
Betreff

SWSG - Mietverträge

Die Mietverträge der SWSG geben immer wieder Anlaß zur Beanstandung durch die Mieter. Die Mieter beklagen sich vor allem darüber, daß die SWSG immer wieder einseitige Vertragsänderungen vornimmt, die zu ihren Lasten gehen.
Exemplarisch seien hier die Selbstbeteiligungen an sogenannten Bagatellschäden sowie Abrechnungen über Betriebskosten und Nebenkostenpauschalen genannt.
Umstritten ist auch die Frage, wer für einen Küchenherd im Falle von Unbrauchbarkeit bzw. Neubeschaffung aufzukommen hat.
Die angegebenen Punkte sind Vertragsklauseln, die indirekt eine beträchtliche Erhöhung der Kostenbelastung der Mieter darstellen - neben den regulären Mieterhöhungen.
Weitere Kritikpunkte sind Unsicherheiten beim Zuschuß für Schönheitsreparaturen, die Frage der Kostenträgerschaft bei der Entkalkung von Warmwasserboilern sowie das Problem der Lagerung der gelben Säcke bis zur Abholung.

Anfrage
  1. Sind die Mietverträge bei der SWSG einheitlich bezüglich der finanziellen und geldwerten Belastungen und Verpflichtungen des Mieters?
  2. Wie werden die Regelungen in Sachen Bagatellschäden und Küchenherdbeschaffung rechtlich begründet? Gleiches gilt für die sogenannten Nebenkostenpauschale, den Wegfall des Zuschusses für Schönheitsreparaturen sowie die Kosten für die Entkalkung von Warmwasserboilern
  3. Sieht die SWSG eine Möglichkeit, für gelbe Säcke einen Container oder eine abgetrennte Lagerungsstätte zu ermöglichen?

Die genannten Fragestellungen geben nach meinen Erkenntnissen nur einen kleinen Einblick in bestehende Unstimmigkeiten zwischen der SWSG und ihren Mietparteien. Deshalb erscheint es aus meiner Sicht auch notwendig, hier insgesamt zu einer Verbesserung der Kommunikationswege und zu einer Erhöhung des Verständnisses zwischen den Vertragsparteien z.B. im Rahmen einer Konzertierten Aktion zu gelangen.




Dieter Lieberwirth
Stadtrat