Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff
Wasserversorgung und Wasserentnahmerecht in die Hände der Stadt
Wasserversorgung und Wasserentnahmrecht in die Hände der Stadt
A) Anfrage
Vor einer Beschlussfassung über die GRDrs 185/2009 stellt die Stadtverwaltung die nachfolgend genannten Unterlagen bzw. Informationen zur Verfügung. Damit möchte ich erreichen, dass allen Mitgliedern im Stadtrat klar wird, was die Folgen einer Zustimmung zum nur 50-Prozent-Rückkauf sind oder sein könnten:
ein Gutachten oder eine Auskunft der EU-Behörden, ob eine Ausschreibung der geplanten SWV mit einem privaten Anteil von 50 Prozent erforderlich ist oder nicht.
Mein Antrag vom 27.3.2009 ist nicht erledigt. Die Darstellung der möglichen Ausnahme durch die vom Herrn Oberbürgermeister kurzfristig vorgelegten Rechtsauskünfte kann dies nicht ersetzen. Die Behauptung, eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht bei der Gründung der SWV mit 50:50-Aufteilung sei möglich, ist in den Rechtsauskünften nicht bewiesen.
eine Klarstellung, was mit der Mitgliedschaft in den Wasserzweckverbänden wird, wenn der Fall nach I. c) der vorgeschlagenen Grundsatzvereinbarung eintritt.
In I. c) ist geregelt, dass die Stadt Stuttgart unter bestimmten Voraussetzungen die kompletten Anteile der SWV erwerben kann. Dabei geht es um Änderungen des EU-Rechts und Änderung der Mehrheitsverhältnisse bei der EnBW. Nicht klargestellt ist, ob dann auch komplette Mitgliedschaft und die kompletten Wasserentnahmerechte in den Wasserzweckverbänden in die Hände der Stadt gelangen werden.
In welcher Rechtsform der zu gründenden SWV kann die Aufsichtsfunktion des Gemeinderats sichergestellt werden (Aufsichtsrat?)? Wie viele Beschäftigte wird die zu gründende SWV haben?
Die Rechtsform der künftigen SWV bestimmt, wie stark der Einfluss des Gemeinderats und damit der kommunalen Öffentlichkeit auf die Geschäftspolitik der Gesellschaft ist. Darum muss der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Grundsatzvereinbarung wissen, welche Geschäftsform die neue Wasserversorgungsgesellschaft haben soll.
B) Antrag
In Abweichung zur GRDrs 185/2009 beantrage ich:
Die Stadt Stuttgart gründet eine Stuttgarter Wasserversorgung SWV ohne Beteiligung privaten Kapitals und kauft dazu den Anteil der Wasserversorgung aus dem Paket Energie-Wasser von 2002 zurück. Die Stadt vergibt die Konzession für die Wasserversorgung spätestens zum 1.1.2014 an ihre 100-prozentige Tochter SWV.
Die Stadt Stuttgart kauft von der REG die kompletten Wasserbezugsrechte (Übertragung der Mitgliedschaft sowie Sitze und Stimmen in den Wasserzweckverbänden) zurück und bringt sie in ihre 100-prozentige Tochter SWV ein.
Die Stadtverwaltung erarbeitet eine Planung zur Neu-Gründung von Stadtwerken Stuttgart zum 1.1.2014. Die Konzessionen für die Energieversorgung (Strom, Gas, Fernwärme) laufen ebenfalls am 31.12.2013 ab und müssen zwei Jahre vorher ausgeschrieben werden. Daher ist für die Neuordnung der Energieversorgung und die Planung keine Zeit zu verlieren.