Antrag und Anfrage vom 04/18/2000
Nr. 379/2000

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Große sozial- und ausländerrechtliche Anfrage und Initiative
  1. Rückkehr aller Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien
  2. Abschiebung mittelloser und für die Allgemeinheit gefährlicher Ausländer
  3. Feststellung der Nationalität von Asylbewerbern
  4. Gleichbehandlung von Sozialleistungsbeziehern u.a. bei ärztlicher Versorgung


Zu 1.
In den letzten Jahren wurden von der Stadt Stuttgart aus humanitären Gründen eine große Zahl legal und illegal eingereister Flüchtlinge aus dem gesamten ehemaligen Jugo- slawien aufgenommen und mit enormen finanziellen und sozialen Aufwendungen teilweise über Jahre versorgt.

Wir beantragen: Die Landeshauptstadt setzt in vollen Umfang die Einschätzung des Re- gierungspräsidiums und des Innenministeriums des Landes Baden-Württemberg um, wo- nach alle Flüchtlinge noch in diesem Jahr zurückzuführen sind und berichtet im Sozial- ausschuß über die Rückführungs- und Duldungenspraxis für alle Flüchtlinge.


Zu 2.
Wir nehmen Bezug auf die Antwort aus unsere Anfrage Nr.36/1999. Es ist erfreulich, daß inzwischen seitens der Stadtverwaltung regelmäßige Einzelfallprüfungen bei immerhin da- mals 832 Fällen von Sozialhilfebezug bei Ausländern mit befristeter Aufenthaltsgenehmi- gung nach §7,Abs2 AuslG (Versagung der Aufenthaltsgenehmigung) erfolgten. Dies hat seither durch Anwendung des speziellen Ausländerrechts zur Verringerung der Fallzahlen und somit für die Stadt zu Einsparungen im Millionenhöhe geführt.

Wir beantragen: Die Praxis der Ausweisung mittelloser Ausländer mit (un)befristeter Aufenthaltsgenehmigung konsequent weiterzuführen und darüber im Sozialausschuß zu berichten.

Die aktuellen Vorkommnisse in der Schickhardschule, bei denen sich ein ausländischer Jugendlicher in schwerwiegender und gemeingefährlicher Weise strafbar gemacht hat, wirft die Frage des Umgangs mit diesem Personenkreis erneut auf.

Wir beantragen: Die Stadtverwaltung berichtet im Internationalen Ausschuß, welche Konsequenzen in diesem Einzelfall gezogen werden und wie die Stadtverwaltung grundsätzlich in Fragen der Ausweisung von Ausländern bei schweren Verstößen gegen strafrechtliche Bestimmungen unter Berücksichtigung von §47 AuslG verfahren muß.


Zu 3.
Am Beispiel der Stadt Bremen hat sich gezeigt, daß sich kurdische Wirtschaftsflüchtlinge in großem Stil und in betrügerischer Weise zu libanesischen Asylbewerbern erklärt haben.
Somit sind der leichtgläubigen Bremer Stadtverwaltung Schäden in 3stelliger Millionenhöhe entstanden.

Wir fragen an:
  1. Wie ist generell die Rechts- und Verwaltungslage bei Asylbewerbern, die ohne amtliche Identifikationsdokumente hier Asyl beantragen oder sich als Flüchtlinge bezeichnen?
  2. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung über die Frage der falschen Angabe persönlicher Daten hier in Stuttgart vor?
  3. Welche Vorkehrungen und Kontrollen nimmt die Stadt hier vor?


Zu 4.
Wenn man von sozialer Gerechtigkeit spricht, dann heißt das auch, daß Personen, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind nicht besser gestellt werden dürfen als diejenigen, die sich durch eigene Leistung und eigenes Einkommen sich selbst und unser staatliches Gemeinwesen finanzieren.

Wir beantragen:

Die Stadtverwaltung berichtet im Sozialausschuß über folgende Fragen:
  1. Ob und wie Sozialhilfeempfänger bei der ärztlichen Versorgung bessergestellt sind als regulär Versicherte?
  2. Auf welcher Rechtsgrundlage eine Besserstellung gründet?
  3. Welche Praxis bei der Stadtverwaltung vorherrscht und wie man dort die Sachlage generell einschätzt?
  4. Ob man konkrete Möglichkeiten sieht, hier auch aus finanziellen Gründen Abhilfe zu schaffen?
  5. Ob es aus Sicht der Stadtverwaltung weitere Felder gibt, bei denen von einer Bevorteilung von Sozialleistungsbeziehern ausgegangen werden kann z.B. bei der Arbeitsvermittlung oder der Fortbildung?







Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher