Antrag und Anfrage vom 05/16/2002
Nr. 182/2002

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Abzocke auf dem Wasen -Toilettenbenutzungsentgelte beim Frühlingsfest

Bei den Besuchern des Frühlingsfestes wird es als ausgemachte Abzockerei empfunden, daß in Festzelten zunehmend und teilweise mit unverschämten Vorgehensweisen Toilettenbenutzungsentgelte für alle Benutzer erhoben werden. Diese Praxis fördert neben Verdruß und Verärgerung auch jene Verunreinigungen und Belästigungen, die durch das dadurch geförderte "freie" Verrichten der Notdurft entstehen.

Nach unserem Wissen müssen Gaststättenbetriebe ihren Gästen im Grundsatz eine unentgeltliche Toilettenbenutzung ermöglichen. In jedem Fall ist die diesjährige Praxis auf dem Frühlingsfest ein Ärgernis und dazu geeignet, den Ruf und die Festfreude auf den großen Festen auf dem Cannstatter Wasen zu beeinträchtigen.

Wir fragen an:

Wie ist die Rechtslage in Sachen Entgelte für die Toilettenbenutzung in Festzelten?

Wir beantragen:

Die Stadtverwaltung trägt als Veranstalter des Frühlingsfestes und des Cannstatter Volksfestes dafür Sorge, daß künftig in den Festzelten maßvolle Benutzungsentgelte nur bei größerer Inanspruchnahme der Toilettenanlagen möglich sind und für alle anderen Fälle das Prinzip der Freiwilligkeit zu gelten hat.
Dies halten wir in Anbetracht der Verzehrpreise in den Festzelten für angemessen.





Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher