Antrag vom 11/27/2003
Nr. 523/2003

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion, FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

30 Minuten kostenloses Parken ausserhalb der City : GRDrs 1075/2003

Ab Jahresbeginn 2002 gibt es den Versuch, nach dem ausserhalb der Innenstadt ein kostenloses Parken bis zu einer Höchstdauer von 30 Minuten möglich ist. Eine endgültige Regelung konnte aber nicht geschaffen werden, weil das geltende Recht (§ 6 StVG) noch eine Mindestparkgebühr von 0,05 Euro (10 Pfennig) vorschreibt.

Dies war ein Beitrag zur Stärkung des Einzelhandels, insbesondere in den äußeren Stadtbezirken, die in einem schwierigen Wettbewerb mit den Geschäften in der Innenstadt, den Großmärkten am Stadtrand und den Geschäftszentren im nahen Umland unserer Stadt stehen.

Mit der Gemeinderatsdrucksache 1075/2003 berichtet die Verwaltung über die bisherigen Erfahrungen des Versuchs und schlägt bis zu einer abschließenden gesetzlichen Regelung die Fortführung des Versuchs vor.

Die gemachten Erfahrungen sind positiv. Der Anteil der "PKW-Kunden", die auf Grund der versuchsweisen Parkgebührenregelung öfter in den jeweiligen Gebieten einkaufen, wird mit 10% und mehr geschätzt. Etwa ein Drittel der Einzelhändler gehen gehen von einem Kundenzuwachs durch die neue Regelung aus. Der Einzelhandel und die Kunden sprechen sich für die Fortsetzung dieser Regelung aus.

Trotz des Einnahmerückgangs an Parkgebühren sind wir nach den gemachten Erfahrungen ebenfalls für eine Fortsetzung der Regelung. Dies zum Vorteil des Einzelhandels ausserhalb der City und den dortigen Kunden, die zu "ihren" Geschäften mit dem Auto kommen. Auch zum Vorteil der Stadt zur Bindung von Kaufkraft.

Vor wenigen Tagen war in der Presse zu lesen, dass das Straßenverkehrsgesetz inzwischen geändert wurde und damit die
gesetzliche Voraussetzung einer Mindestparkgebühr entfallen sei.

Wir beantragen deshalb:

1. Die Stadtverwaltung prüft kurzfristig, ob, wie es der Presse zu entnehmen war, die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes inzwischen erfolgt ist und Rechtskraft erlangt hat.

2. Wenn dies zutreffen sollte, so sollte die versuchsweise Regelung gleich in eine Dauerregelung übergehen. Der Beschlussantrag der genannten Gemeinderatsdrucksache wäre somit in Ziffer 2 zu ändern.






Dr. Susanne Eisenmann Dieter Wahl Roland Schmid




Stefan Barg Klaus Rudolf Reinhold Uhl




Jürgen Zeeb Robert Kauderer




Rolf Zeeb Günther Willmann