Anfrage vom 11/13/2002
Nr. 391/2002

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Qualitätsstandards beim Jugendamt - Rechts- und Fachaufsicht

Das Jugendamt wird fast schon regelmäßig öffentlich kritisiert. Ob süchtige Tagesmütter, fragwürdige Erlebnispädagogik oder umstrittene Umgangsangelegenheiten:
Die Differenzen zwischen Amt und Betroffenen sind immer wieder festzustellen. Wir verweisen hier auf unsere Anfrage Nr. 86/2002

Es gibt inzwischen schon Initiativen, die sich mit den negativen Folgen der Jugendamts- tätigkeit auseinandersetzen und sich öffentlich präsentieren wie z.B. die "Initiative Jugendamtsgeschädigter" oder der "Väteraufbruch".

Wir stellen uns die Frage, wie die Tätigkeit des Jugendamts in einer zunehmend schwieriger werdenden sozialen Familiensituation transparenter, qualifizierter und mit klar meßbaren Ergebnissen dargestellt werden kann.
Genauso ist die Frage der Rechts- und Fachaufsicht des Amtes von Belang, damit hier eine effektive Kontrolle im Sinne einer Arbeitsverbesserung erfolgen kann.

Wir fragen an:
  1. In der Frage der Sorgerechtsbeurteilungen wünschen wir Auskunft über das Zusammenwirken von Jugendamt, Verfahrenspflegern und Gutachtern. Welche Kompetenzen und Qualifikationsmerkmale bestehen hier allgemein und nach welchen Kriterien verfährt dabei das Jugendamt?
  2. Welche Instrumente können angewendet werden, um die meßbare und darlegbare Qualität und Effizienz der Jugendamtstätigkeit im eigenen Bereich und im Bereich der unterstützten Freien Träger und Einrichtungen zu erfassen?
  3. Welche Erfolgskontrollen werden vorgenommen und wie wird eine allgemeine Aufwand - Nutzen Relationsbestimmung vorgenommen?
  4. Welche Zuständigkeiten bestehen beim Jugendamt für die Rechts- und Fachaufsicht, wie werden Kompetenzen zwischen Stadt, Sozialministerium, Justizministeriun und Innenministerium verteilt bzw. geregelt?




Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher