Antrag vom 10/07/2003
Nr. 282/2003

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Löffler Reinhard (CDU), Kirchner Oliver (CDU), Hill Philipp (CDU)
Betreff

eGovernment, Online- Meldeservice

Die eGovernment Strategie der LHS nimmt weiter Gestalt an. Das ist sehr erfreulich. Zum neunten Mal seit dem Start im Oktober 2001 wurde stuttgart.de ausgezeichnet. Dieses Mal wurde mit dem Online-Meldeservice ein zentraler eGovernment-Bereich bewertet. Das Redaktionsbüro Public Word und der Online-Verlag Pronto nahmen 200 deutsche Online-Stadtverwaltungen unter die Lupe.

Bei diesem Vergleich wurden alle deutschen Stadtverwaltungen mit einer Einwohnerzahl von mehr als 50.000 Personen untersucht. Da ausschließlich Informationen im Umzugszusammenhang interessant sind, wurden die Testkriterien streng auf den Meldebereich fokussiert. Alle relevanten Informationen sollten möglichst leicht auffindbar und verständlich beschrieben sein. Für die Bereitstellung von Meldeformularen, die online ausgefüllt werden können, wurden Wertungspunkte vergeben; ebenso für das Vorhandensein von Kontaktmöglichkeiten zum Meldeamt. Das Bewertungsschema führt zu der Vergabe von drei Wertungsklassen: "vorbildlich", "hilfreich" sowie "verbesserungswürdig". Auch im Vergleich der als "vorbildlich" bewerteten Städte lag Stuttgart an der Spitze. Besonders hervor zu heben ist in Stuttgart die Navigation und die Verknüpfung der Informationen untereinander.

Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, durch das Gesetz zur Erprobung elektronischer Bürgerdienste unter Verwendung der digitalen Signatur (e-Bürgerdienste-Gesetz) und durch das Aktionsprogramm “Elektronische Bürgerdienste” der Landesregierung, bis zum Jahr 2005 ausgewählte Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten. § 2 e-Bürgerdienste-Gesetz nennt hierbei auch das Meldewesen. Daneben vereinbarte das Land mit den Kommunen eine Zusammenarbeit bei den e-Bürgerdiensten und beim Portal “e-Bürgerdienste Baden Württemberg”. Diese Zusammenarbeit gilt es konstruktiv zu gestalten, denn das Land könnte den Erfolg der Stuttgarter eGovernment Strategie gefährden. Das Land plant, das Meldegesetz über die Vorgaben des Melderechtsrahmengesetz hinaus so zu verschärfen, dass der Bürger nur mit einer “qualifizierten” elektronischen Unterschrift diesen online-Dienst nützen kann. Qualifizierte elektronische Unterschriften sind zwar technisch machbar, das Medium ist aber so gut wie nicht verbreitet und erschwert im Bereich des Meldewesens online-Transaktionen. Elektronische Verwaltungsdienstleistungen finden nur dann Akzeptanz, wenn sie sich an den Bedürfnissen der potentiellen Nutzer ausrichten.

Wir bitten die Verwaltung,

sie möge mit der Landesverwaltung Kontakt aufnehmen, das Meldegesetz nicht über den Rahmen des Melderechtsrahmengesetzes und über den Rahmen des e-Bürgerdienste-Gesetzes hinaus zu verschärfen, damit der Bürger diese online-Dienste ohne qualifizierte elektronische Unterschrift nutzen kann. Hilfsweise soll das Land aufgefordert werden eine langfristige Übergangsvorschrift zu erlassen.






Dr. Reinhard Löffler Oliver Kirchner Philipp Hill