Ripsam Iris (CDU), Wahl Dieter (CDU), Hill Philipp (CDU), Kotz Alexander (CDU)
Betreff
Konjunkturpaket der Bundesregierung für Stuttgart nutzen
Die Bundesregierung hat ein Konjunkturpaket von 50 Milliarden Euro beschlossen. Dadurch sollen Investitionen angeschoben und die Finanzkrise entschärft werden. Dies ist ein enormer Betrag, der auf eine nachhaltige Ankurbelung der Konjunktur hoffen lässt. Die Maßnahme ist in Anbetracht der schwierigen Wirtschafts- und Finanzsituation und im Sinne des Erhalts von Arbeitsplätzen absolut richtig und wird von der CDU-Gemeinderatsfraktion begrüßt.
Zehn Milliarden Euro aus dem Konjunkturprogramm des Bundes sind für Länder und Kommunen vorgesehen. Rund 1,25 Milliarden Euro sollen nach Baden-Württemberg fließen. Für den Ausbau von Kindergärten, Schulen und Hochschulen sowie Verkehrswegen sollen die Mittel eingesetzt werden, wobei diese mit 400 Millionen Euro Kofinanzierungsmitteln aus dem Land verstärkt werden. Ob auch die Kommunen zur Aufbringung von Ergänzungsmitteln gezwungen sind, wenn sie von dem Konjunkturpaket profitieren wollen, ist aber noch offen.
Außerdem will das Land mit einem eigenen Konjunkturprogramm kommunale Infrastrukturprojekte kofinanzieren.
Die Stadt Stuttgart hat bereits zahlreiche Projekte in den Bereichen Schule, Kitas und Verkehrwege beschlossen.
In diesem Gesamtzusammenhang beantragt die CDU-Fraktion, dass die Stadtverwaltung prüfen möge,
1.) ob die Mittel aus dem Konjunkturpaket II für Stuttgarter Projekte nutzbar gemacht werden können – etwa durch Umschichtungen bereits beschlossener eigener Mittel oder durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Kofinanzierung. Wissenswert ist vor allem, unter welchen Rahmenbedingungen prinzipiell mögliche Alternativen Anwendung finden können.
2.) ob die Mittel aus dem Bundespaket auch für Projekte wie etwa der Sanierung der Wachgebäude der Berufsfeuerwehr (wie in Stuttgart-Degerloch), dem Umbau der Uhlandschule in eine so genannte Energieplusschule, der Sanierung des Eissportzentrums Waldau oder der Auffahrt B27 Friedrichswahl zum Einsatz kommen können.
3.) wie die Mittel des Landes zweckentsprechend für kommunale Infrastrukturprojekte nutzbar gemacht werden können.