Verzahnung von Bildung und Betreuung – auch funktional befördern
In den Jugendhilfeausschuss wird – neben der Vertreterin/dem Vertreter der Gesamtelternbeiräte der Stuttgarter Kindertageseinrichtungen (KdGEB) – eine Vertreterin/ein Vertreter des schulischen Gesamtelternbeirats (GEB) als Mitglied mit beratender Stimme aufgenommen.
Umgekehrt wird in den Schulbeirat – neben der Vertreterin/dem Vertreter des GEB – eine Vertreterin/ein Vertreter der KdGEB aufgenommen.
Begründung:
Die Verzahnung von Betreuung und Bildung, die Verflechtung sozialer und schulischer Belange vom Kindergarten bis zur Schule hat in den vergangenen Jahren pädagogisch und politisch enorm an Bedeutung gewonnen. Genannt seien zum Beispiel die Bedeutung frühkindlicher Förderung für die Bildungsbiografie, die Gestaltung ganztägiger Bildung und Betreuung oder der Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule. Diese Verzahnung muss sich im Verwaltungshandeln zwischen den Referaten wiederfinden.
Angesichts dieser Aufgabenstellungen ist es folgerichtig, in den beiden Fachgremien des Gemeinderats mit Belangen der Jugendhilfe einerseits und der Schule andererseits die Vertreterinnen bzw. Vertreter jeweils beider Gesamtelternbeiräte als beratende Mitglieder zu benennen.
Reinhold Uhl Iris Ripsam Roland Schmid
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender
Manfred Kanzleiter Andreas Reißig Marita Gröger
Fraktionsvorsitzender
Werner Wölfle Daniela Feindor Muhterem Aras
Fraktionsvorsitzender