Antrag vom 08/03/2005
Nr. 247/2005

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Zukunftsfähige Strukturen der Offenen Jugendarbeit und des Stuttgarter Jugendhausvereins

Der Stuttgarter Jugendhausverein ist ein zentraler Träger der offenen Jugendarbeit in Stuttgart und hat sich in den letzten Jahren stärker als bisher neuen Aufgaben gestellt und sich in diesen neuen Aufgabenfeldern durch Kompetenz und Leistungsfähigkeit weiterentwickelt und etabliert. Auch ist es gelungen, in zunehmendem Maß Drittmittel für die Jugendarbeit zu erschließen.

Um die Organisationsstrukturen des Vereins neuen Anforderungen anzupassen, wurde 1997 eine erste Reform durchgeführt. Die Zahl der Vereinsmitglieder wurde verkleinert, der Vorstand effizienter gestaltet und ein Fachbeirat gebildet.

Die offene Jugendarbeit hat sich zwischenzeitlich weiter verändert. Der Jugendhausverein ist nicht mehr nur Betreiber von Jugendeinrichtungen, sondern zu einem umfassenden Anbieter jugendorientierter Dienstleistungen und ergänzender Betreuungsangebote geworden. Der Haushalt liegt bei über 14 Millionen, es sind über 40 Einrichtungen zu betreiben und zahlreiche neue Angebote runden die offene Jugendarbeit ab. Der Jugendhausverein ist ein modernes “mittelständisches Dienstleistungsunternehmen” geworden. Hinzu kommt, dass sich der Verein mit seinen Leistungsangeboten mehr und mehr dem Wettbewerb stellen und sich mit einem zunehmenden Kostendruck auseinandersetzen muss.

Auf Grund dieser veränderten Arbeitsansätzen und Rahmenbedingungen muss eine weitere Veränderung der bestehenden Strukturen folgen. Flexiblere Abläufe, kurze Entscheidungswege und klare Verantwortungsbereiche sind erforderlich - denn die Mitgliederversammlung des Vereins hat de facto keine tragende Funktion mehr, Funktion und Rolle des Vorstandes fallen auseinander und der Fachbeirat hat die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt bzw. nicht erfüllen können.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines weiteren Reformschrittes. Ein Verein ist für die operativen Geschäftsfelder des Jugendhausvereins nicht geeignet. Er könnte seine Arbeit aber als Förderverein fortsetzen. Die gemeinsame Verantwortlichkeit von Vorstand und Geschäftsführung in wirtschaftlichen Fragen soll in einer gemeinnützigen GmbH anders geordnet werden.

Wir beantragen deshalb, dem Gemeinderat baldmöglichst alternativ darzustellen, welche Vor- und Nachteile eine Überführung in eine gGmbH einerseits und eine Ausgliederung einer GmbH im Rahmen des bestehenden Vereins andererseits zur Folge haben.

Dabei ist uns wichtig:
Weiter ist darzustellen, inwieweit sich eine Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts auf die vorgeschlagenen Änderungen auswirken könnte beziehungsweise zu bewerten, ob unsere Auffassung zutrifft, dass der Jugendhausverein auch als gGmbH auf dem Feld der Daseinsvorsorge tätig wäre und deshalb nicht unter das Gemeindewirtschaftsrecht fiele.





Roland Schmid Reinhold Uhl Manfred Kanzleiter
Stv. Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender



Iris Ripsam Andreas Reißig
Stadträtin Stadtrat