Antrag vom 11/12/2001
Nr. 666/2001

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Religions- und Meinungsfreiheit in Stuttgart - Teil 2

Wir beziehen uns auf unseren Antrag Nr 363/2001 sowie die Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 14.09.2001
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung war unschlüssig, lapidar und sachlich falsch. Wir sind nicht bereit, solch unqualifizierte Stellungnahmen zu akzeptieren.

Das Mietverhältnis mit dem Marktstand Lebe Gesund in der Markthalle muß nach Ansicht des zuständigen Gerichts nicht unter rein privatrechtlichen Gesichtspunkten gesehen werden, sondern den verwaltungsrechtlichen Grundsätzen nach Ermessensfehlerfreiheit und Verhältnismaßigkeit entsprechen.
Dies sollte für eine selbsternannte bürger- und wirtschaftsfreundliche Stadtverwaltung eigentlich selbstverständlich sein.
Gerade weil hier Anspruch und Wirklichkeit weit auseinanderklaffen, sehen wir den eigentlichen Grund für dieses unerbittliche und juristisch fragwürdige Vorgehen der Stadt gegen den Marktstand unter dem Gesichtspunkt der Meinungs- und Religionsfreiheit:

Wir fragen an:
  1. Welche Begründung gibt die Stadt für die schwerwiegende Maßnahme der Kündigung des beliebten Marktstandes?
  2. Waren Fragen religiöser und weltanschaulicher Art für das bisherige strenge Vorgehen der Stadtverwaltung maßgeblich?
  3. Wurde von politischer Seite Druck auf die Stadtverwaltung ausgeübt?

Wir beantragen:

Unter aktueller Lageeinschätzung und im Interesse aller Beteiligten ist die Kündigung zurückzunehmen und das Rechtsverfahren einzustellen.

Wir bitten in diesem Fall ausnahmsweise um zügige Bearbeitung.




Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher