Antrag vom 11/15/2004 | Nr. 326/2004 |
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen SPD-Gemeinderatsfraktion |
Betreff GRDrs 635/2004 - Auswirkungen des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) und Neukonzeption der Flüchtlingsunterbringung |
Zu 1.)
Der Anspruch eines angemessenen Betreuungsschlüssels, der für die kommunalen Unterkünfte in der GRDrs 1249/2003 ausdrücklich dargelegt wurde, gilt gleichermaßen für die staatlichen Unterkünfte. Der bisherige Schlüssel von 1:120 in den staatlichen Unterkünften stellt das Minimum dar. Die Erhöhung auf bis zu 1:240 würde die erforderliche Arbeit der Betreuungsorganisationen verunmöglichen, was nicht im Interesse aller Betroffenen sein kann.
Zu 2)
Die Stadt hatte und hat auch weiterhin unabhängig vom FlüAG die Verantwortung für die kommunale Unterbringung von Bleibeberechtigten. Deshalb ist für die zukünftige Flüchtlingsunterbringung ein Gesamtkonzept erforderlich, das unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Überlegungen eine humanitäre Unterbringung von Bleibeberechtigten sowie von Flüchtlingen und Asylbewerbern in staatlichen Unterkünften leistet. In diesem Konzept sind zu erwartende Kosten hinsichtlich des Sanierungsbedarfs in den Behelfsbautendörfern zu berücksichtigen.
Auch bei den gegenwärtig geplanten Schritten der Rückgabe von SWSG-Wohnungen - die im übrigen bisher noch nicht dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung standen, sondern für die Flüchtlingsunterbringung mit dem Refinanzierungsmodus einer hohen Kaltmiete gebaut geworden sind - ist diesen Aspekten Rechnung zu tragen. Die bereits lange in Stuttgart lebenden Menschen mit ihren Familien können nicht einfach in Behelfsbauten gesetzt werden, die bisher als staatliche Gemeinschaftsunterkünfte zur temporären Unterbringung von Asylbewerbern dienten und deren weitere Nutzung infolge des absehbaren Sanierungsbedarfs auch endlich ist.
Manfred Kanzleiter Annette Sawade Monika Wüst
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvors. Stv. Fraktionsvors.
Dr. Maria Hackl