Antrag vom 04/23/2004
Nr. 148/2004

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Löffler Reinhard (CDU), Hill Philipp (CDU), Ripsam Iris (CDU)
Betreff

Barrierefreies Internet

Barrierefreies Internet

Die Internetpräsenz der LHS Stuttgart ist vorbildlich und wurde vielfach ausgezeichnet. Die Dienstleistung E-Government der Landeshauptstadt Stuttgart lässt sich aber nur dann von allen Bürgern nutzen, wenn auch blinde und sehbehinderte Menschen problemlos das Internet nutzen können. Bislang wird die Nutzergruppe älterer, seh- und hörbehinderter Menschen ausgeschlossen aber auch ihnen muss die Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Zwar ist die Beseitigung baulicher Hürden für gehbehinderte Menschen oder Rollstuhlfahrer und der barrierefreie Zugang zu allen öffentlichen Einrichtungen ein wichtiges Anliegen. Die Beseitigung kommunikativer Barrieren ist nicht weniger wichtig und der Schlüssel dafür, dass Menschen mit Seh- und Hörstörungen Lebensqualität zurückgewinnen und ihr Leben selbst gestalten können.

Blinde Menschen können z.B. nur die Textinformationen einer Internetseite mit Hilfe eines Screenreaders oder einer Braille-Zeile erfassen. Informationen, die mit Hilfe von Bildern oder multimedialen Dateien dargestellt werden, sind nur dann erfassbar, wenn diese mit alternativen Texten hinterlegt sind. Sehbehinderte Menschen haben oft Probleme mit der Schriftgröße und dem Kontrast. Farbenblinde, dazu gehören 10% aller Männer, können Rot/Grün oder Blau/Gelb-Kontraste nicht unterscheiden. Aber auch mobilitätsbehinderte und hörbehinderte Menschen haben Schwierigkeiten bei der Nutzung des Internets. Behinderte Menschen mit eingeschränkter Motorik der Arme oder Hände benutzen meist spezielle Tastaturen oder Mäuse, die sich schwer navigieren lassen. Es entstehen Barrieren, wenn die Navigationsfelder oder die Links zu klein sind.

Auf Bundesebene ergibt sich durch die Änderung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 01.05.2002 insbesondere durch § 11 BGG und die “Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz”, die auch kurz “Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV)” genannt wird, die Pflicht, dass behinderte Menschen die Informationen aller öffentlichen Internetauftritte und -angebote von Bundeseinrichtungen uneingeschränkt nutzen können sollen. Diese Verordnung wendet sich nur an Bundesbehörden. Nachdem in Art 2a unserer Landesverfassung ein Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen verankert ist, sind das Land und die Kommunen aufgefordert, hier nachzuziehen, um nicht nur den Verfassungsauftrag zu erfüllen, sondern auch der Privatwirtschaft ein Vorbild zu sein.


Antrag:

Die CDU unterstützt und ermutigt die Verwaltung, bei den E-Government Anwendungen und im kommunalen Internet einen barrierefreien Zugang für behinderte Menschen zu ermöglichen. Die Verwaltung soll dem Gesundheitsausschuss des Gemeinderats hierzu einen Vorschlag auf Basis des eEurope 2002 Aktionsplans und der Web Accessibility Initiative (WAI-Richtlinien) für öffentliche Webangebote unterbreiten und für die Kommunen in Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle einnehmen.







Dr. Reinhard Löffler Philipp Hill Iris Ripsam