Die Bedeutung der Hanglagen und der Hangbebauung für das Stadtklima in Stuttgart hat in dem am 2.10.2007 beschlossenen Rahmenplan Halbhöhenlagen ihren Niederschlag gefunden. Danach sollen nicht bebaute Grundstücke und Grundstücksteile auch künftig möglichst von Bebauung freigehalten werden.
Ich frage daher an,
wie die Verwaltung die Bebauung von Grundstücken entlang der Hangkante oberhalb der Birkenwaldstraße (Hermann-Kurz-Straße) mit den Zielen des Rahmenplans Halbhöhenlagen in Übereinstimmung bringen will.