Antrag vom 09/07/2005
Nr. 264/2005

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP), DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Kopftuchverbot für Erzieherinnen in städtischen Kindergärten und Kindertagesstätten

Wir beantragen:

Der Gemeinderat fordert die Verwaltung auf, ein generelles Kopftuchverbot für Erzieherinnen an städtischen Kindergärten und Kindertagesstätten zu erlassen.

Begründung:

Kindergärten und Kindertagsstätten sind nicht bloße Kinderaufbewahrungsorte, sondern Bildungseinrichtungen, deren Auftrag dem der Schulen vergleichbar ist. Das begründet in besonderem Maße die Verpflichtung der Erzieherinnen zur weltanschaulichen Neutralität.

30 der 2000 Erzieherinnen in städtischen Kindertagesstätten erscheinen nach Auskunft der Stadt gegenüber der Presse mit Kopftuch zum Dienst. Das Tragen des Kopftuchs ist Ausdruck einer fundamentalistischen Auslegung des Islam und mit der gebotenen weltanschaulichen Neutralität von Erzieherinnen im öffentlichen Dienst nicht zu vereinbaren. Das Kopftuch ist kein religiöses Symbol, sondern ein politisches. Wer es demonstrativ trägt, ist weltanschaulich nicht neutral; eine “ernsthafte” Prüfung “im Einzelfall”, die nach Auffassung der Stadt ein allgemeines Kopftuchverbot überflüssig macht, erübrigt sich von daher.

Gerade kleinere Kinder müssen vor einseitiger Einflußnahme geschützt werden. Deshalb muß das Kopftuchverbot, das an Schulen in Baden-Württemberg gilt, analog auch auf Kindergärten und Kindertagesstätten übertragen werden. In Anbetracht der von dem Präzedenzfall in Ebersbach/Fils ausgelösten öffentlichen Debatte sollte die Landeshauptstadt nicht passiv abwarten, bis ihr vom Land durch Änderung des Kindergartengesetzes eine entsprechende Regelung vorgegeben wird, sondern selbst die Initiative ergreifen.



Dieter Lieberwirth Dr. Rolf Schlierer
Gruppensprecher