Der allgemeine Sozialdienst des Jugendamtes hat unter anderem die äußerst verantwortungsvolle Aufgabe des Kinderschutzes im Rahmen des im Grundgesetz verankerten „staatlichen Wächteramtes“ zu erfüllen. Gravierende Fälle der Kindsmisshandlung, die im schlimmsten Fall zum Tod des Kindes führen – wir erinnern uns an den Fall „Kevin“ aus Bremen, machen immer wieder deutlich, wie wichtig es ist, beim Jugendamt über eine ausreichende Personalausstattung für diese Arbeit zu verfügen. Dies wird auch noch bestärkt durch den Gesetzgeber, der durch die Einfügung der § 8a in das Kinder- und Jugendhilfegesetz ein besonderes Signal gesetzt hat, mit dem aber auch hohe Erwartungen an die Arbeit des Jugendamtes verbunden sind.
Wir beantragen daher:
Abhängig vom Fallaufkommen wird jeder der 10 Bereiche des Jugendamtes im Bereich der Kinderschutzarbeit personell verstärkt. Dazu werden 5 zusätzliche Sozialarbeiterstellen oder zumindest Stellenanteile beim Jugendamt geschaffen.
Jürgen Zeeb Konrad Zaiß Joachim Fahrion
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitz.