Haushalt 2010/11 Antrag Nr. 21
Lärmschutzmaßnahmen
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat 1998! die Aufstellung eines Lärmminderungsplans für Zuffenhausen beschlossen, weil die Voraussetzungen nach § 47a Bundes-Immissionsschutzgesetz vorlagen:
„Im Stadtbezirk Zuffenhausen befindet sich eine Vielzahl hoch belasteter Verkehrswege, die zum Teil von überregionaler Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für die Ortsdurchfahrt im Zuge der Bundesstraßen 10 und 27 sowie die Bahntrasse, die zudem eine starke Trennwirkung auf den Stadtteil ausüben. Auch die städtischen Hauptverkehrsstraßen weisen ein hohes Verkehrsaufkommen auf. Dadurch sind die Wohngebiete Zuffenhausens flächendeckend hohen Lärmbelastungen ausgesetzt.“
Daran hat sich bisher nichts geändert.
Für die Maßnahme 5: Erhöhung der Lärmschutzbauwerke an der B 10/27 wurden bei den letzten Haushaltsberatungen 200.000 EUR Planungsmittel eingestellt. Jetzt ist die Maßnahme umsetzungsreif.
Wir beantragen:
Erhöhung der Lärmschutzwand B 10/27 in Zuffenhausen 2.000.000 EUR