Anfrage
vom
01/31/2001
Nr.
46/2001
Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Abt Gisela (SPD), Thurner Robert (SPD)
Betreff
Sind die Luftverhältnisse in Stuttgart verfassungswidrig?
Uns liegt der Auszug aus einem von den Umweltministern der Länder in Auftrag gegebenen Gutachten von Prof. Dr. Jürgen Salzwedel, Universität Bonn vor. Darin wird die Auffassung vertreten, dass sich das Bundesverfassungsgericht bzgl. der außenluftbedingten Krebsfälle durchaus kritisch äußern könnte: Mehr als 30 bis 50 durch die Luftqualität der Umwelt bedingten Krebsfälle pro 100.000 Einwohnern sei nicht hinnehmbar. Es muss dringend etwas geschehen!
In Stuttgart betragen die durch die Außenluft bedingten Krebsfälle das drei-bis sechsfache.
Das komplette Gutachten liegt dem Amt für Umweltschutz vor.
Bei der Behandlung der Luftbilanz im Ausschuss für Umwelt und Technik am 21.11.2000 widersprach der Umweltbürgermeister dieser Auffassung und erklärte, der Zustand der Stuttgarter Luft sei nicht verfassungswidrig. Diese Äußerung veranlasst uns zu
beantragen,
dass die Verwaltung schriftlich folgende Fragen beantwortet:
Gibt es im Ballungsraum Stuttgart Erkenntnisse über außenluftbedingte Krebsfälle? Wenn ja, welche? Lassen diese eine Aussage über mögliche Verfassungswidrigkeit zu?
Auf welche Emissionen führt die Stadtverwaltung ein möglicherweise gehäuftes Auftreten von außenluftbedingten Krebsfällen zurück?
Gisela Abt Robert Thurner