Antrag vom 11/17/2009
Nr. 683/2009

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Wer begutachtet die Zahlen der Bahn AG?

In dem Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 haben die Vertragspartner vereinbart, Verhandlungen aufzunehmen für den Fall, dass nach Abschluss der Entwurfsplanung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2009, eine Erhöhung der für das Projekt aufzuwendenden Gesamt-kosten zu erwarten ist, welche zusätzlich die zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Risikosumme übersteigt.
Bahnchef Grube hat jüngst mitgeteilt, dass sich der ursprünglich anvisierte Kostenrahmen für das Projekt Stuttgart 21 nicht halten lässt. Mittlerweile müssen die ursprünglich zur Risikoabsicherung vorgesehenen knapp anderthalb Milliarden Euro bereits für die normale Baukostendeckung herhalten. Grube wird in der Stuttgarter Zeitung vom 09.11.2009 wie folgt zitiert: "Bis 4,5 Milliarden ist das Projekt abgesichert. Würde es teurer, müssten die Partner neu verhandeln. Ich habe aber die Verantwortung für die gesamte Bilanz der Deutschen Bahn. Und da gibt es bereits genügend Altlasten. Bei 15,9 Milliarden Euro Schulden bin ich gut beraten, die Verschuldung keineswegs weiter nach oben zu treiben, sondern sie deutlich zurückzuführen."
Der Ministerpräsident in spe, Herr Mappus, erklärt ähnlich wissend, dass bei Stuttgart 21 nach oben hin nicht alles offen sei. Der versteckte Poker um die Bezahlung der Mehrkosten ist bereits in vollem Gange.
Und gleichzeitig hört man, dass das Bundesverkehrsministerium die Wirtschaftlichkeit der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm erneut untersucht. Was, wenn durch sichere Kostensteigerungen die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist und daher eine Bezuschuss durch den Bund unwahrscheinlicher wird? Nicht alle in dieser Republik sind der Meinung, dass unterirdische Dome die Zukunft Deutschland sichern.
Die Spannung, mit der die Zahlen der Bahn erwartet werden, steigt täglich. Uns interessiert daher, was über die Entgegennahme und Prüfung der Zahlen der Bahn AG zwischen den Vertragspartnern und weiteren Akteuren vereinbart wurde.


Wir fragen an:

1. Wie wird die Stadt Stuttgart über den Kostenstand nach der Entwurfsplanung informiert?
2. Ist überhaupt beabsichtigt, der städtischen Verwaltung – rechtzeitig vor Ablauf der Frist eines möglichen Ausstiegs aus dem Finanzierungsvertrag am 31.12.2009 – die von der Bahn AG vorzulegenden Kosten und Risiken zur Prüfung zu überlassen?
3. Wie wird im Falle unterschiedlicher Einschätzungen von Land Baden-Württemberg und Stadt Stuttgart über die Plausibilität der Kostenaufstellung verfahren?


Und wir beantragen:

1. Die Stadt Stuttgart beansprucht gegenüber der Bahn AG bzw. dem ‚Verhandlungsführer’ Land Baden-Württemberg die sofortige Weitergabe der Kostenaufstellung der Entwurfsplanung nach Bekanntgabe durch die Bahn AG.
2. Die Verwaltung stellt spätestens in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 02.12.2009 dar, wie die Zahlen von unabhängigen Gutachtern auf ihre Plausibilität geprüft werden.


Werner Wölfle Muhterem Aras