Antrag
vom
11/07/2002
Nr.
380/2002
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Unzulänglichkeiten bei der Bundestagswahl
Wie bereits in der Presse ausführlich berichtet, traten im Rahmen der Durchführung der Bundestagswahl im Vor- und Umfeld einige Unzulänglichkeiten auf, die für Verunsicherung bei den Wählerinnen und Wählern sorgten:
Im Nordbahnhofviertel wurden in einzelnen Straßenzügen - offenbar flächendeckend - keine Wahlbenachrichtigungen verteilt. So kamen im Stimmbezirk Martinskirche 435 WäherInnen ohne Wahlbenachrichtigung. Obwohl diese Tatsache bereits mindestens zwei Wochen vor der Wahl bekannt war und auch in der Presse publik gemacht worden war, druckte die Stadtverwaltung keine Wahlbenachrichtigungen nach. Stattdessen wurden durch die Post Schreiben verteilt, in denen die WählerInnen hingewiesen wurden, dass der Personalausweis zur Wahl im Stimmbezirk Martinskirche ausreiche. Dies mag korrekt sein. Unzutreffend schien dieser Hinweis jedoch für die WählerInnen, die im Wählerverzeichnis der Rosensteinschule geführt wurden. Diese mussten umgeleitet werden, was für manche/n beschwerlich war. Es ist zu befürchten, dass eine größere Anzahl von BürgerInnen wegen der fehlenden Benachrichtigungen nicht zur Wahl gingen oder keine Briefwahl durchgeführt haben.
Wahlbehindernd wirkte sich zudem das noch um 8 Uhr verschlossene Wahllokal in der Rosensteinschule aus.
Wir beantragen:
Die Stadtverwaltung berichtet im Verwaltungsausschuss auf der Basis einer schriftlichen Vorlage über die außerordentlichen Vorkommnisse bei der Durchführung der Bundestagswahl und nimmt dazu - ebenfalls schriftlich - Stellung, vor allem vor dem Hintergrund
warum druckte das Statistische Amt keine Wahlbenachrichtigungen nach?
warum war das Schreiben der Post inhaltlich nicht mit der Stadtverwaltung abgestimmt?
wer war für die Informationsdefizite bzgl. des verschlossenen Wahllokals verantwortlich?
2. Die Verwaltung stellt schriftlich dar, wie gewährleistet wird, dass sich solche Vorkommnisse bei künftigen Wahlen nicht wiederholen.