Antrag vom 04/22/2004
Nr. 144/2004

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Ausbildungsplatzabgabe und ihre Folgen für Stadt und Beteiligungsunternehmen

Die Bundesregierung hält trotz wachsender Kritik aus den eigenen Reihen und aus den Wirtschaftsverbänden an dem geplanten Gesetz für eine Ausbildungsplatzabgabe fest. Sie fordert, die Wirtschaft und auch die Kommunen sollen genügend Lehrstellen anbieten, ansonsten müsse gesetzlich mit einer Zwangsabgabe eingegriffen werden. Grundlage für die Berechnung der Bundesausbildungssicherungsabgabe ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, wobei unerheblich ist, ob es sich um Voll- und Teilzeitplätze handelt. Da der Berliner Entwurf außerdem Einschränkungen bei der Anerkennung der Ausbildungsplätze macht, ist unsicher, ob alle tatsächlichen Lehrstellen berücksichtigt werden.

Nach einem Bericht der FAZ vom 02.04.04 kommen auf die Stadt Frankfurt Kosten für die Ausbildungsabgabe in Höhe von 2 Millionen Euro zu. Von der tatsächlichen Ausbildungsquote von 11% werden nach dem jetzigen Stand des Berliner Entwurfs nur 3,5% anerkannt.

Die CDU Faktion ist der Auffassung, dass die Bundesregierung anstatt neue Belastungen zu organisieren, die Kommunen endlich dauerhaft finanziell entlasten sollte, damit sie ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben ohne neue Schulden erfüllen können. Nachdem die Kommunen in Deutschland im Jahr 2003 ein Defizit von 10 Mrd. Euro getragen haben, sind weitere finanziellen Belastungen und bürokratisches Vorgehen wenig förderlich. Zudem leisten die Städte und Gemeinden als Trägerinnen der Berufsschulen einen ganz entscheidenden Beitrag für die Funktionsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems in Deutschland, den der Privatsektor nicht erbringt. Gleichzeitig organisieren die Kommunen in nicht unerheblichem Umfang gemeinnützige Beschäftigung und entlasten damit den Arbeitsmarkt. Außerdem belastet diese Zwangsabgabe die Restrukturierungsbemühungen der kommunalen Beteiligungsunternehmen und der Eigenbetriebe.


Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Kosten kommen durch die Ausbildungsabgabe auf die Verwaltung und auf die Beteiligungsunternehmen zu?

2. Inwieweit werden dadurch die Restrukturierungsbemühungen z.B. der SSB oder des Klinikums Stuttgart in personeller und finanzieller Hinsicht belastet?

3. Wie viele Verwaltungsstellen sind für die Administration dieses Gesetzesentwurfs zusätzlich einzurichten?

4. Wie hoch ist die tatsächliche Ausbildungsquote in der Verwaltung und in den Beteiligungsunternehmen und wie viele dieser Lehrstellen werden nach dem Berliner Entwurf anerkannt werden?

5. Wie viele zusätzliche Ausbildungsplätze würden entstehen? Stehen hierfür genügend qualifizierte Bewerber zur Verfügung und könnten diese adäquat ausgebildet werden?

Da auch Kultureinrichtungen in der Stadt (Oper, Schauspiel etc.), sofern sie mehr als 11 Arbeitnehmer beschäftigen, diese Ausbildungsabgabe zu leisten haben, entstehen ihnen zusätzliche Aufwände, soweit diese Kosten nicht von der Stadt (mit-)getragen werden. Diese Kosten können existenzgefährdend für die kulturelle Vielfalt in unserer Stadt sein. Welche Kultureinrichtungen sind hiervon betroffen und welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zu deren Existenzsicherung zu ergreifen?



Dr. Susanne Eisenmann Dr. Reinhard Löffler Stefan Barg
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender




Roland Schmid Reinhold Uhl
Stv. Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender