Anfrage vom 05/05/2009
Nr. 200/2009

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Löffler Reinhard (CDU), Rudolf Joachim (CDU), Benzinger Marc (CDU), Prof. Dr. Loos Dorit (CDU)
Betreff

Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie sollen in Baden-Württemberg 35 kreisfreie Städte, 9 Landkreise und 30 Kammern die Aufgaben eines Einheitlichen Ansprechpartners übernehmen. Für Stadt- und Landkreise ist die Errichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners nicht verpflichtend. EU-Ausländer, die bei uns Dienstleistungen anbieten, müssen alle Informationen, alle Genehmigungen und alle Formalitäten, die dem Anforderungskatalog der Dienstleistungsrichtlinie zugrunde liegen, zeitnah aus einer Hand erhalten (one-stop-agency). Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, das Verfahren insgesamt zu vereinfachen und von Prozessschritten zu befreien, bzw. durch Genehmigungsfiktionen zu ersetzen, die nach dem Primärrecht der EU als protektionistisch angesehen werden. Die notwendige Straffung des Verfahrens unterstützt die für alle Einheitlichen Ansprechpartner einheitliche IT-Infrastruktur Service-BW. Gleichzeitig wird ein Binneninformationssystem als Kommunikationsplattform zwischen Verwaltungen und Mitgliedstaaten etabliert.

Die Einheitlichen Ansprechpartner müssen die Kosten des Verfahrens aus dem Gebührenaufkommen bestreiten. Das Konnexitätsprinzip findet auf die Dienstleistungsrichtlinie keine Anwendung. Die Gebühren des deutschen Verwaltungskostenrechts für eine Verwaltungsleistung richten sich nach dem Kostendeckungsprinzip oder dem Äquivalenzprinzip, das bei der Verwaltungsgebühr den wirtschaftlichen Wert als Gebührenmaßstab zugrunde legt. Das europäische Recht sieht die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie das Äquivalenzprinzip nicht vor, weil dies eine Besonderheit des deutschen Rechts ist. Die Gebühren für die Genehmigung müssen daher ausschließlich nach den tatsächlich anfallenden Kosten bemessen werden.


Wir fragen:




Dr. Reinhard Löffler Joachim Rudolf Marc Benzinger





Prof. Dr. Dorit Loos