Dr. Löffler Reinhard (CDU), Rudolf Joachim (CDU), Benzinger Marc (CDU), Prof. Dr. Loos Dorit (CDU)
Betreff
Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie sollen in Baden-Württemberg 35 kreisfreie Städte, 9 Landkreise und 30 Kammern die Aufgaben eines Einheitlichen Ansprechpartners übernehmen. Für Stadt- und Landkreise ist die Errichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners nicht verpflichtend. EU-Ausländer, die bei uns Dienstleistungen anbieten, müssen alle Informationen, alle Genehmigungen und alle Formalitäten, die dem Anforderungskatalog der Dienstleistungsrichtlinie zugrunde liegen, zeitnah aus einer Hand erhalten (one-stop-agency). Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, das Verfahren insgesamt zu vereinfachen und von Prozessschritten zu befreien, bzw. durch Genehmigungsfiktionen zu ersetzen, die nach dem Primärrecht der EU als protektionistisch angesehen werden. Die notwendige Straffung des Verfahrens unterstützt die für alle Einheitlichen Ansprechpartner einheitliche IT-Infrastruktur Service-BW. Gleichzeitig wird ein Binneninformationssystem als Kommunikationsplattform zwischen Verwaltungen und Mitgliedstaaten etabliert.
Die Einheitlichen Ansprechpartner müssen die Kosten des Verfahrens aus dem Gebührenaufkommen bestreiten. Das Konnexitätsprinzip findet auf die Dienstleistungsrichtlinie keine Anwendung. Die Gebühren des deutschen Verwaltungskostenrechts für eine Verwaltungsleistung richten sich nach dem Kostendeckungsprinzip oder dem Äquivalenzprinzip, das bei der Verwaltungsgebühr den wirtschaftlichen Wert als Gebührenmaßstab zugrunde legt. Das europäische Recht sieht die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie das Äquivalenzprinzip nicht vor, weil dies eine Besonderheit des deutschen Rechts ist. Die Gebühren für die Genehmigung müssen daher ausschließlich nach den tatsächlich anfallenden Kosten bemessen werden.
Wir fragen:
Welche organisatorischen Vorbereitung hat die Verwaltung zur Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners getroffen, damit dieser wie geplant Ende 2009 handlungsfähig ist?
Wie werden künftig die Aufgaben der Wirtschaftsförderung und Existenzgründerberatung neben den Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners koordiniert?
Kann die Verwaltung die Schnittstellen zu den Kammern so effektiv und effizient betreiben, dass es nicht zu zeitlichen Verzögerungen bei der Informationsbeschaffung und den Genehmigungsverfahren kommen wird und aus diesem Grund Genehmigungsfiktionen unterstellt werden müssen?
Wie hat die Landeshauptstadt das Genehmigungsverfahren für Dienstleistungsanbieter bislang organisiert und können auf einzelne Prozessschritte verzichtet oder durch Genehmigungsfiktionen ersetzt werden?
Kann das Konzept der one-stop-agency auch auf Inländer übertragen werden oder plant die Verwaltung Z.B. für eine Übergangszeit ein duales Verfahren?
Sieht die Verwaltung eine Chance, die der Dienstleistungsrichtlinie zugrunde liegende Verfahrensvereinfachung über den Katalog der vorgegebenen Dienstleistungen zu erweitern?
Wie wird die Verwaltung die „tatsächlichen Kosten“ des Genehmigungsverfahrens festsetzen?
Wie wird die Verwaltung die Aufgaben des Binneninformationssystems bewerkstelligen?
Kann die Verwaltung das Konzept des Einheitlichen Ansprechpartners im Wirtschafts- und Verwaltungsausschuss zeitnah vorstellen?
Dr. Reinhard Löffler Joachim Rudolf Marc Benzinger