Antrag vom 12/14/2009
Nr. 717/2009

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Veränderte Vorgaben für die Standortmeldung von Werkrealschulen -
was bedeutet die Lex Enzkreis für Stuttgarter Schulen?


Bis zum 15.12.2009 müssen die Kommunen ihre Anträge beim Land für die Standorte der künftigen Werkrealschulen benannt haben.
Die Vorgaben des Landes sind streng und waren bisher unerbittlich, obwohl vom Stuttgarter Schulreferat in mehreren Briefen an das Land auf den besonderen zeitlichen Bedarf zur Klärung der künftigen Standorte und die Notwendigkeit einer entsprechenden Schulentwicklungsplanung hingewiesen wurde.

Da sich beim Land bisher nichts bewegt hat, wurden unter Beachtung der Vorgaben Anfang November ganze 19 Schulen als künftige Stuttgarter Werkrealschulen beantragt.
Im Filderbereich werden demnach sogar in mehreren Stadtbezirken keine Werkrealschulen eingerichtet, weil dort die Vorgaben strenger Zweizügigkeit nicht erfüllt werden.

Einer Pressemeldung der CDU-Landtagsfraktion vom 10.12.2009 ist nun zu entnehmen, dass sich die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP mit Kultusminister Rau auf eine Ausweitung der Bestimmungen geeinigt hätten.
Im Einzelfall könne über die Anerkennung erst dann entschieden werden, wenn die Informationsveranstaltungen der Schulen stattgefunden haben und eine verlässlichere Aussage über die Anmeldungen zum Schuljahr 2010/2011 vorliegen, so die gemeinsame Erklärung der Herren Rau, Mappus und Dr. Rülke. Ursache dieser Regelung ist vermutlich die Diskussion um Standorte im östlichen Enzkreis, die seit einigen Wochen dort läuft.



Da wir der Ansicht sind, dass das die neue Schulgesetzänderung und auch die Erweiterungsregelungen für alle Kommunen im Ländle gelten müssen


beantragen wir:
  1. Die Fachverwaltung macht sich über die getroffene Vereinbarung kundig und meldet umgehend dem Kultusministerium, dass die Stadt Stuttgart ebenfalls von dieser Regelung Gebrauch machen will.

  2. ein Vertreter des Landes wird zu einer Darstellung der aktuellen Entwicklung – einschließlich der Ausnahmeregelungen – baldmöglichst in den Verwaltungsausschuss zur Berichterstattung eingeladen.


Dr. Roswitha Blind Hans H. Pfeifer Monika Wüst
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende


Marita Gröger