Antrag vom 09/22/2009
Nr. 332/2009

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Versiegelung stoppen, Freiflächen und Stadtklima schützen

Der Flächenverbrauch in Stuttgart ist zwar in den letzten Jahren zurückgegangen, leider werden aber immer noch wertvolle Freiflächen beplant. Bisher hat sich immer wieder eine Mehrheit lieber für den Bagger als für den Acker entschieden.
Freiflächen in Frischluftschneisen, Grünflächen in Frischluftentstehungsgebieten und landwirtschaftliche Flächen müssen geschützt werden. Nur so kann die Stadtbevölkerung auch in Zukunft noch die frische Luft genießen, sich inmitten grüner Wiesen erholen und der eine oder andere Landwirt stadtnah Lebensmittel anbauen.
Ohne die Frischluftentstehungsgebiete auf der grünen Wiese, wie z.B. Hoffeld-West, nutzen die Frischluftschneisen, wie z.B. die Parler Straße, gar nichts. Ohne neue Frischluft von oben fließt nichts nach unten. Das sollte jeder vernünftige Mensch eigentlich verstehen.
Die Zeitstufenliste Wohnen und das nachhaltige Bauflächenmanagement zeigen auf, dass es noch genug Flächen zu bebauen gibt, seien es Konversionsflächen oder Brachflächen, bevor neue frische grüne Flächen bebaut werden müssen.
Im Rahmen der knappen Flächenressourcen müssen erst die schon genutzten Flächen beplant und umgesetzt werden. Innenflächen sind auch ökonomischer als Außenflächen, nutzen sie doch die schon bestehende Infrastruktur wie Kanäle, Straßen und Schulen.
Eine weitere Bebplanung wertvoller Freiflächen ist somit weder ökonomisch noch ökologisch.

Wir beantragen daher:

1. Bei folgenden Flächen wird die Planung zur Bebauung eingestellt und nicht mehr weiter verfolgt:
- Rommelshauser Straße, Bad Cannstatt
- Rappenäcker, Möhringen
- Parlerstraße, Stuttgart-Nord
- Katzenbach-/Büsnauer Straße, Vaihingen
- Unten im Dorf, Uhlbach
- Bächlenweg, Hedelfingen
- Äußere Bainde, Feuerbach
- Goslarer Straße, Weilimdorf
- Hoffeld-West, Degerloch 2. Bei den oben genannten Flächen bereitet die Verwaltung, wo notwendig, eine planungsrechtliche Sicherung der Freiflächen vor. Wo direkt Landschaftsschutzgebiete o.ä. anschließen, werden die Flächen diesen zugeschlagen.


Peter Pätzold Werner Wölfle