Antrag vom 10/19/2007
Nr. 436/2007

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Absurde Pause fürs Lkw-Durchfahrtsverbot?

Seit Januar 2006 gilt für Stuttgart ein Lkw-Durchfahrtsverbot, ein erster Schritt zur EU-konformen Luft. Der Lkw-Verkehr in der Stadt nahm dadurch ab, in der Hauptstätter Straße um 13%, mit erfreulichen Wirkungen auf Luft und Lärm (GRDrs 623/2007): Sorgfältige Simulationsrechnungen haben ergeben, dass dadurch 6% weniger Stickoxide freigesetzt werden, 7% weniger Feinstaub, und der Lärm hat um 2 bis 3dB(A) abgenommen. Auch wenn dies alles keine durchgreifenden Verbesserungen sind, so hat doch die Hoffnung nicht getrogen: Kaum eine andere Maßnahme wirkt so schnell gegen Lärm und für bessere Luft wie das Lkw-Durchfahrtsverbot.

Nach dem Willen des Regierungspräsidiums und seinem Luftreinhalteplan aber hat das Lkw-Durchfahrtsverbot ein Verfallsdatum. Wenn Stuttgart nun bald zur Umweltzone wird, wenn dann Fahrzeuge mit besonders schlechten Abgaswerten in Stuttgart nicht mehr fahren dürfen, dann wird zugleich das Lkw-Durchfahrtsverbot wieder aufgehoben und alle Lkw dürfen wieder ungehindert durch Stuttgart hindurch fahren. Dies ist absurd: Ein Blick auf Seite 51 des Luftreinhalteplans lehrt, dass in manchen Straßen der Stadt die Feinstaubbelastung dann wieder zunehmen wird.

Noch absurder aber ist es, weil nach der EU-Umgebungslärm-Richtlinie ein Lärmaktionsplan für das ganze Stadtgebiet bis 18. 7. 2008 aufgestellt werden muss. Lkw-Durchfahrtsverbote sind eine der wichtigsten Maßnahmen zur Lärmminderung. Soll das Lkw-Durchfahrtsverbot wirklich Anfang 2008 aufgehoben werden, um es dann im Sommer 2008 gleich wieder einzuführen, diesmal aus Lärmschutzgründen? Will die öffentliche Hand sich wirklich lächerlich machen?

Schon im Januar 2006 haben wir mit unserem Antrag 5/2006 auf dieses Problem hingewiesen. Durch die verschobene Einführung der Umweltzone ist die Lkw-Durchfahrtsverbot-lose Zeit nun auf wenige Monate geschrumpft.



Deshalb beantragen wir:

Das Lkw-Durchfahrtsverbot aus Gründen der Luftreinhaltung wird auch nach Einführung der Umweltzone durchgängig beibehalten, bis es dann zu einem Lkw-Durchfahrtsverbot aus Lärmschutzgründen mutiert. Die Verwaltung verhandelt entsprechend mit dem Regierungspräsidium.




Manfred Kanzleiter Annette Sawade Monika Wüst
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzende




Roswitha Blind