Antrag und Anfrage vom 11/07/2008
Nr. 432/2008

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Anwendung des Kinderförderungsgesetzes

Anwendung des Kinderförderungsgesetzes

Am 26.09.2008 hat der Deutsche Bundestag das Kinderförderungsgesetz verabschiedet. Darin wird das SGB VIII, § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, so gefasst, wenn

"1. durch diese Leistung seine (des Kindes, u.k.) Entwicklung zu einer eigenverantwortlchen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gestärkt wird oder

2. die Erziehungsberechtigten

Ich beantrage, dass im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen über die Anwendung bzw. Umsetzung dieser Gesetzesvorschrift in Stuttgart berichtet wird.

Bisher wurde mir in den Ausschüssen die Auskunft gegeben, dass Eltern, die Arbeit haben, selbstverständlich Vorrang bei der Vergabe von Betreuungsplätzen haben gegenüber z.B. arbeitsuchenden Eltern. Der Mangel an Krippen- und Kita-Plätzen kann aber nicht einseitig zu Lasten gerade von Familien gehen, deren Kinder oft besonders dringend auf Förderung angewiesen sind.



Ulrike Küstler