Antrag vom 04/17/2009
Nr. 178/2009

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

„Ranzengeld“ auch für alle BonusCard-berechtigten Kinder

Noch immer entscheidet viel zu oft der Geldbeutel der Familie, ob Kinder die Chance haben, erfolgreich die Schule zu besuchen. Um die Chancengleichheit für alle Kinder zu verbessern, hatte der Gemeinderat am 3.11.2008 mit der Beschlussvorlage „Stuttgarter Netze für alle Kinder“ die Mittel für eine Erstausstattung in Höhe von 100 Euro für alle Schulanfänger aus BonusCard-berechtigten Familien bewilligt, dazu gehören nicht nur die Leistungsempfänger nach SGBII (Hartz IV), sondern auch die Familien aus den „Schwellenhaushalten“ mit einem Einkommen bis zu 15 Prozent darüber (Stuttgarter BonusCard).
Inzwischen übernimmt der Bund durch das Familienleistungsgesetz für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 aus SGB II-/SGB XII-Haushalten jeweils zum Schuljahresbeginn die „zusätzliche Leistung für die Schule“ in Höhe von 100 Euro. Damit ist die kommunale Freiwilligkeitsleistung aber nur teilweise überflüssig geworden. Wir wollen gesichert haben, dass auch die Kinder aus den so genannten Schwellenhaushalten von der Klasse 1 bis 10 die 100 Euro erhalten und somit die Familien bei der Beschaffung von Schulranzen, Heften, Malblöcken, Farb- und Malstiften, Schreibutensilien entlastet werden.
Wer es ernst meint mit den Stuttgarter Netzen für alle Kinder darf die Schwellenhaushalte nicht ausschließen. Wir halten es auch nicht für sinnvoll, das „Ranzengeld“ für die Kinder aus den Schwellenhaushalten auf 50 Euro zu reduzieren.


Wir beantragen:

Die Zweckbestimmung der mit GRDrs 746/2008 beschlossenen Maßnahme Nr. 5 wird folgendermaßen angepasst:

Analog dem Familienleistungsgesetz erhalten alle Schülerinnen und Schüler mit einer BonusCard, die allgemeinbildende Schulen besuchen, von der ersten Klasse bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 eine zusätzliche Leistung für die Schule jeweils zu Beginn des Schuljahres in Höhe von 100 EUR, soweit sie keine entsprechenden Leistungen nach dem SGB II/SGB XII erhalten. Dafür können die im Haushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von 95.000 Euro verwendet werden. Der Rest wird durch Einsparungen aus dem Beschlussantrag Nr. 10 finanziert.


Werner Wölfle Muhterem Aras